Vorlage - V12/023/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 wurde auch die Annahme von Spenden durch Gebietskörperschaften neu geregelt.
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung. Hierzu erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht und leitet diesen der Gemeindevertretung zu.
Auch wenn es in dieser Vorschrift nicht explizit vorgesehen ist, hat dies gemäß Erlass des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu geschehen (Transparenzgebot).
Die Gemeinde Stockelsdorf erhält von der Fa. Mobil, Neustadt/Weinstraße, kostenfrei ein neues City-Mobil. Dieses werbefinanzierte Fahrzeug (Ford Transit) wird voraussichtlich im Zeitraum Mitte Dezember 2012 bis Mitte Januar 2013 ausgeliefert und soll vorrangig für Zwecke der Jugend- und Seniorenarbeit eingesetzt werden, steht aber auch anderen Institutionen (Sportvereine etc.) zur Verfügung.
Zudem wird die Gemeinde Stockelsdorf im Dezember 2012 eine Spende über 1.500 Euro für soziale Zwecke von der Fa. Famila erhalten.
Darüber hinaus sind den Freiwilligen Feuerwehren die in der Anlage aufgeführten Spenden zugewendet worden.
Um Genehmigung der Annahme der Spenden / Zuwendungen wird gebeten
Beschlussvorschlag:
Die Annahme der umseitig bzw. in der Anlage aufgeführten Spenden wird genehmigt.
Anlage/n:
Spendenliste Freiwillige Feuerwehren
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Spenden 2012 FF (391 KB) |