Vorlage - V12/026/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung, Ortseingangsbereich zwischen Ahrensböker Straße/Segeberger Straße, Hotel und Gemeindegrenze zu Lübeck wurde vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit und der Gemeindevertretung beschlossen (Aufstellungsbeschluss Gemeindevertretung vom 14.12.2000). Der Aufstellungsbeschluss wurde veröffentlicht. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt (s. Anlage).
Dieser Aufstellungsbeschluss soll nunmehr aufgehoben werden.
Planungsziel war:
Umbau und Erweiterung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses.
Begründung zur Aufhebung:
Eine Realisierung der geplanten Bebauung ist nicht zu erwarten, da keine Einigung im Hinblick auf die bauliche Ausnutzung und die Kostenübernahme mit dem Eigentümer erzielt werden konnte.
Der fragliche Bereich sollte bei Änderung der Voraussetzungen neu überplant werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat in seiner Sitzung am 19.11.12 über den Aufhebungsbeschluss beraten (s. Vorlage-Nr. V12/009/BA).
Die Aufhebung des Bebauungsplanes ist öffentlich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
„Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2000:
1. Für den Ortseingangsbereich zwischen Ahrensböker Straße /Segeberger Straße, Hotel und Gemeindegrenze zu Lübeck wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 3. Änderung beschlossen.
2. Die nach § 3 abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Bürgerbeteiligung soll in Form einer Auslegung durchgeführt werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Bauleitplankosten sind vom Investor zu übernehmen.
wird aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | B-pl. 11,3.N (650 KB) |