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Vorlage - V12/030/BA  

Betreff: Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - "Fläche für Repowering" für das Gebiet nördlich an der Gemeindestraße zwischen Krumbeck und Obernwohle, westlich des Krumbecker Hofes
- Aufstellungsbeschluss -

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
11.12.2012 
31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

keine Relevanz

 

 

 

Begründung:

Diese Vorlage wurde bereits im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 22.10.2012 behandelt. Hier wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Daraufhin wurde die Vorlage der Gemeindevertretung am 08.11.2012 vorgelegt. Hier wurde die Entscheidung aufgrund der neuesten Entwicklungen bezüglich der Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes (s.u.) vertagt.

 

 

Vorgeschichte:

Mit Schreiben vom 25.10.2010 wurde der anliegende Antrag auf ein Repowering zweier zussigerweise nach § 35 Abs. 2 BauGB errichteter Windkraftanlagen bei der Gemeinde Stockelsdorf gestellt (Anlage 1). Der Antragsteller hatte hierzu bereits das Innenministerium kontaktiert. Die Antwort des Innenministeriums ist in der Anlage 1 enthalten. Ausschlaggebend für eine Genehmigungsfähigkeit ist, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich mehr als bisher beeinträchtigt wird und die Standortgemeinde gegen das Vorhaben keine Bedenken erhebt (Abs. 3.5.2 Zi. 13Z des LEP 2010).

 

Mit Schreiben vom 02.11.2010 ist vom Antragsteller die Bitte geäert worden, den Antrag zurückzustellen, um die weitere Entwicklung in der Regionalplanung abzuwarten. Am 20.04.2011 bat der Antragsteller dann um eine positive Stellungnahme der Gemeinde.

 

Da zur Festlegung der von der Gemeinde Stockelsdorf präferierten Eignungsgebiete für Windkraftanlagen vom Landschaftsplanungsbüro Brien, Wessels, Werning bereits eine Stellungnahme erarbeitet wurde, wurde das Büro gebeten, auch zu diesem Antrag eine Stellungnahme abzugeben. Diese ist als Anlage 2 beigefügt. Nach dieser Stellungnahme gehört der südliche Standort der beiden Altanlagen, der vom Antragsteller für das beantragte Repowering vorgesehen ist, zu den Biotopverbundflächen und wird als Geotop eingestuft. Aus diesem Grund wurde die Fläche bereits bei dem Vorschlag zu gemeindlichen Eignungsflächen nicht berücksichtigt. Es wurde daher empfohlen, dem Standort nicht zuzustimmen.

 

Am 28.06.2011 wurde der Antrag im UBPöS beraten.

Es wurde beschlossen, die Entscheidung über den Antrag bis zum Vorliegen des Entwurfes der Fortschreibung des Regionalplanes zurückzustellen.

 

Parallel wurden Gespräche geführt und eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um einen konsensfähigeren Standort zu finden.

Ergebnis war der in der Anlage 3 als Alternativstandort 2 dargestellte Standort, da dieser als einziger alle vorgegebenen Abstandsforderungen erfüllt.

 

Eine erneute Beratung erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.11.2011.

Hier informierte die Bürgermeisterin darüber, dass sie eine E-Mail des Dorfvorstehers der Dorfschaft Krumbeck erhalten habe, in der durch eine geplante Windkraftanlage an dem in der Anlage 3 als Alternativstandort 2 dargestellten Standort eine Betroffenheit für den Ort gesehen wird. Diese wurde als eine weitere Beeinträchtigung angesehen, da Krumbeck bereits den Lärm der A 20 hinnehmen muss.

Die Entscheidung über den Repoweringantrag wurde daraufhin vertagt, der Standort sollte der Dorfschaft Krumbeck vorgestellt werden.

 

Hierzu fand am 21.2.2012 in Krumbeck eine Dorfschaftsversammlung statt. Von Seiten der Dorfschaft wurde ein Alternativstandort im Bereich der Altanlagen vorgeschlagen (Anlage 3, Alternativstandort 1, der nördliche Standort der beiden Altanlagen). Die Verwaltung sagte zu, diesen Standort zu prüfen, es wurde aber bereits auf die Probleme der vorhandenen 220 KV-Leitung und der vorhandenen Richtfunktrasse in diesem Bereich hingewiesen.

Eine Kontaktaufnahme mit der Tennet als Betreiberin der 220 KV-Leitung ergab, dass der Alternativstandort keinen ausreichenden Abstand zur 220 KV-Leitung aufweist, und daher nicht geeignet ist.

Die Ergebnisse der Alternativenprüfung wurden in eine ergänzende Stellungnahme des Büros Brien, Wessels, Werning eingearbeitet, die dieser Vorlage als Anlage 4 beiliegt.

 

Am 20.04.2012 teilte das Innenministerium mit, dass im Rahmen der Teilfortschreibung der Regionalpläne von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 eine zweite Anhörung stattfinden sollte.

Der hierzu vorgelegte Entwurf wich bezüglich des Eignungsgebietes 90 vom ersten Entwurf des Regionalplanes und der von der Gemeinde in ihrer Stellungnahme gewünschten Abgrenzungen ab. Die Gemeinde hat hierzu eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

Am 7. August bat der Antragsteller um eine Entscheidung.

Daraufhin wurde die Thematik im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 22.10.2012 behandelt. Hier wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Am 6.11.12 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Teilfortschreibungen der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbereich Windenergie beschlossen. Im Ergebnis wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf die Fläche 89 unverändert gegenüber dem 2. Entwurf beibehalten, die Fläche 90 dagegen ist komplett entfallen. Begründet wurde dies mit dem Vorhandensein von der Fläche benachbarten / in ihr enthaltenen Kompensationsflächen für die Eingriffe durch den Bau der A 20. Hier sollen die Feldlerche und als Leitart für Wiesenvögel der Wachtelkönig angesiedelt werden. Die Gemeinde ist hierzu bereits seit längerem im Gespräch mit dem LBV. Es findet auch kurzfristig noch ein weiteres Gespräch statt.

Inwieweit hierdurch noch Änderungen in der Teilfortschreibung des Regionalplanes glich sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 17.12.2012 sollen die Pläne rechtskräftig werden.

 

Die Gemeindevertretung hat am 08.11.2012 die Entscheidung vertagt.

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Nach der Ergänzung vom 05.04.2012 zur Stellungnahme vom 01.11.2011Antrag auf Repowering von Windkraftanlagen der Windkraft Krumbecker Hof GmbH  Co. KG des Büros Brien, Wessels, Werning, wird der in der Anlage 3 dargestellte Alternativstandort 2 für ein Repowering empfohlen.

Ein Konflikt mit den dem Eignungsgebiet 90 benachbarten bzw. in diesem enthaltenen Ausgleichsflächen, auf denen der Wachtelkönig und die Feldlerche angesiedelt werden sollen, wird nicht gesehen, da der Abstand des vorgeschlagenen Repoweringstandortes ca. 1.000 m zu den betreffenden Ausgleichsflächen beträgt. Dies ist der Abstand, der in den „Tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (Stand 13.12.2010)“ r vom Wachtelkönig besiedelte Flächen gefordert wird. Die Feldlerche ist hierin nicht enthalten, da nach den bisherigen Untersuchungen Feldlerchen keine ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen haben.

 

Der Antragsteller ist mit dem Standort einverstanden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, einem Repowering auf diesem Standort zuzustimmen.

Im Hinblick auf die erforderliche städtebauliche Ordnung empfiehlt die Gemeinde darüber hinaus die Aufstellung eines Bebauungsplanes inklusive der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung. Im Flächennutzungsplan Neuaufstellung ist der zu überplanende Bereich zurzeit als Fläche für die Landwirtschaft / Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechtes / Vorschlag zur Neuausweisung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt (Anlage 5). Die Errichtung einer einzelnen Windkraftanlage steht dieser Darstellung im Grundsatz nicht entgegen, näheres ist im Bauleitplanverfahren zu regeln.

Die Darstellungen des Landschaftsplanes entsprechen im Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung / des Bebauungsplanes Nr. 77 den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

 

Der Antragsteller ist bereit, die Planungskosten zu übernehmen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 (Repowering) und der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sind im beiliegenden Katasterplan (Anlage 6) dargestellt.

 

Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Befangenheit von Grundstückseigentümerinnen und Grundeigentümern wird hingewiesen (s. Anlage 7).


Beschlussvorschlag:

 

1. Dem Repowering Ersatz von zwei vorhandenen Windkraftanlagen durch eine Windkraftanlage mit einer maximalen Höhe von 150 m auf dem in der Anlage 6 dargestellten Standort wird auf Basis der anliegenden Stellungnahme vom 01.11.2011 (Anlage 2) sowie der Ergänzung vom 05.04.2012 (Anlage 4) unter der Voraussetzung zugestimmt, dass Einzelheiten im Rahmen einer Bauleitplanung und eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden.

 

2. Für das Gebiet nördlich an der Gemeindestraße zwischen Krumbeck und Obernwohle, westlich des Krumbecker Hofes wird die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung - zum Zwecke der städtebaulichen Ordnung eines Repowerings beschlossen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Finanzierung der Kosten für die Planung gesichert ist.“

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (4546 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (3789 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 (767 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 (4123 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 (841 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 (441 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7 (1827 KB)