Vorlage - V12/031/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
Siehe TOP „Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – „Fläche für Repowering“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 (Repowering) und der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sind im beiliegenden Katasterplan (Anlage 1) dargestellt.
Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Befangenheit von Grundstückseigentümerinnen und Grundeigentümern wird hingewiesen (s. Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet nördlich an der Gemeindestraße zwischen Krumbeck und Obernwohle, westlich des Krumbecker Hofes wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 zum Zwecke der städtebaulichen Ordnung eines Repowerings beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Finanzierung der Kosten für die Planung gesichert ist.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 + 2 (2145 KB) |