Vorlage - V13/145/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, wurde aus Gründen der Sicherung der Bauleitplanung auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 23.08.2010 die Veränderungssperre erlassen, die am 05.09.2013 abläuft. Der Satzungsbeschluss ist für den 02.09.2013 vorgesehen. Dieser soll am 04.09.2013 veröffentlicht werden, sodass die Rechtskraft am 05.09.2013 eintreten soll.
Vorsorglich wird allerdings empfohlen, gem. § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern, damit die planerischen Ziele der Gemeinde Stockelsdorf in jedem Fall gewahrt bleiben, soweit der o. a. skizzierte Ablauf nicht eintritt.
Ein entsprechender Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
1. Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße wird beschlossen.
2. Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 6 Verändsp. B-plan 74 (279 KB) |