Vorlage - V13/176/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Belange der Behinderten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 13.05.2013 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bohnrader Weg“ für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich des L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße, in der Zeit vom 06.06.- 08.07.2013 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.
Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben zu keiner Änderung des B-Planes geführt, es wurde lediglich die Begründung um Erläuterungen zu der Meldepflicht von Altlasten/archäologischen Funden, zur Auswahl des Feuerwehrstandortes und zu Verkehrslärmimmissionen ergänzt.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.
Dieser Bebauungsplan wird weitgehend aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt. Für den Bereich des neuen Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf am Bohnrader Weg südöstlich der L184 wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Für die sich parallel in der Aufstellung befindende 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Schlussbekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 66 erfolgt zeitgleich mit der Bekanntmachung zu der 16. Flächennutzungsplanänderung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 66 „Bohnrader Weg“ wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 66 „Bohnrader Weg“ für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich des L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 66 „Bohnrader Weg“ nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 1 Abwägung 1A (1231 KB) | |||
2 | öffentlich | 2 Abwägung 1B (6946 KB) | |||
3 | öffentlich | 3 B-Plan 66 (2123 KB) | |||
4 | öffentlich | 4 B-Plan 66 Begründung (607 KB) | |||
5 | öffentlich | ANLAGE 1 Begr. Schall (6190 KB) | |||
6 | öffentlich | ANLAGE 2 Begr. Boden (5964 KB) | |||
7 | öffentlich | ANLAGE 3 Begr. Fachbeitrag (1517 KB) | |||
8 | öffentlich | ANLAGE 4 Begr. Artenschutz (3356 KB) | |||
9 | öffentlich | zu ANLAGE 3 Bestand (3477 KB) | |||
10 | öffentlich | zu ANLAGE 3 Maßnahmen (2314 KB) | |||
11 | öffentlich | zu ANLAGE 4 Anl1_Faun (1075 KB) | |||
12 | öffentlich | zu ANLAGE 4 Anl2_Arten (336 KB) |