Vorlage - V13/177/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
Für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Types Repower MM100 mit einer Nabenhöhe von 100m und einem Rotordurchmesser von 100m mit 2.000 kW Nennleistung in der Gemarkung Krumbeck im Geltungsbereich des/der in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 77 und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ein Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor (s. Anlage 1).
Dieser Antrag wird vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) als Genehmigungsbehörde bearbeitet.
Die Gemeinde wurde vom LLUR im Rahmen des § 36 BauGB „Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde“ eingebunden.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB (s. Anlage 2 „Übersichtsplan“ und Anlage 3 „Aufstellungplan“).
Hierzu wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Arndt eingebunden, der mit der als Anlage 4 beigefügten Stellungnahme empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Beschlussvorschlag:
„ Die Gemeinde Stockelsdorf versagt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nach § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Types Repower MM100 mit einer Nabenhöhe von 100m und einem Rotordurchmesser von 100m mit 2.000 kW Nennleistung in der Gemarkung Krumbeck, Flur 0, Flurstück167.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Pläne und Text (2225 KB) |