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Vorlage - V13/178/BA  

Betreff: Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184
- Abschließender Beschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
19.08.2013 
1. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
02.09.2013 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Belange der Behinderten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 13.06.2013 wurde die öffentliche Auslegung zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, döstlich der L184 Zeit vom 04.07. bis 05.08.2013 durchgehrt. Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben lediglich zu einigen Ergänzungen der Begründung (zur Auswahl des Feuerwehrstandortes) und Anpassung der Planzeichnung (Farbgebung der Grünfläche) geführt, so dass der abschließende Beschluss gefasst werden kann.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Eingaben von Privatpersonen eingegangen sind.

 

Desweiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage1A).

 

Im jetzigen Verfahrensschritt ist der abschließende Beschluss vorgesehen, so dass anschließend das Genehmigungsverfahren beim Innenminister beantragt werden kann.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB  abgegebenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:

                                                         s. Anlage 1 A + B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der

Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung 1 A (1610 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Abw. 1B (10550 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Plan (268 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begründung (4322 KB)