Vorlage - V13/178/BA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Belange der Behinderten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 13.06.2013 wurde die öffentliche Auslegung zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184 Zeit vom 04.07. bis 05.08.2013 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben lediglich zu einigen Ergänzungen der Begründung (zur Auswahl des Feuerwehrstandortes) und Anpassung der Planzeichnung (Farbgebung der Grünfläche) geführt, so dass der abschließende Beschluss gefasst werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Eingaben von Privatpersonen eingegangen sind.
Desweiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage1A).
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der abschließende Beschluss vorgesehen, so dass anschließend das Genehmigungsverfahren beim Innenminister beantragt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A + B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der
Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 1 A (1610 KB) | |||
2 | öffentlich | Abw. 1B (10550 KB) | |||
3 | öffentlich | Plan (268 KB) | |||
4 | öffentlich | Begründung (4322 KB) |