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Vorlage - V13/182/KA  

Betreff: Aufhebung des Beschlusses über die Zustimmung zur Eröffnungsbilanz vom 12.12.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.08.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
02.09.2013 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hatte ihren Haushalt zum 01.01.2010 auf das neue Rechnungswesen umgestellt und mit dem Haushaltsplan 2010 erstmals ein auf den neuen Regeln beruhendes Planwerk aufgestellt.

Ein wesentliches Merkmal des neuen Rechnungswesens ist der vollständige Nachweis des kommunalen Vermögens sowie der gesamten Verbindlichkeiten einschließlich des Eigenkapitals in einer Bilanz, die jeweils im Rahmen des Jahresabschlusses fortzuschreiben ist. Grundlage hierfür bietet die Eröffnungsbilanz, die auf den 01.01.2010 erstellt wurde.

 

Die von der Fa. wetreu NTRG geprüfte Eröffnungsbilanz wurde in der Sitzung des HA am 22.11.2011 vorgestellt und vom Hauptausschuss vorberaten.

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung vom 12.12.2011 der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 zugestimmt.

 

Die Eröffnungsbilanz leidet wegen der fehlerhaften bzw. unterlassenen Berechnung der Abschreibungen bei den Anschaffungs- und Herstellungswerten der kommunalen Gebäude an einem groben Fehler.

Im Ergebnis wurde ein viel zu hohes Eigenkapital ausgewiesen.

Dies stellt eine wesentliche Auswirkung dar, da ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Gemeinde gerade nicht vermittelt wird.

 

Der von der Gemeindevertretung gefasste Beschluss ist daher aufzuheben.

 

In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein und dem Innenministerium des Landes (Referat Kommunale Finanzen) bestehen keine Bedenken gegen die Aufhebung des Beschlusses, auch weil ein Jahresabschluss 2010 noch nicht vorliegt.

 

Auch § 39 der Gemeindeordnung (GO) steht dem nicht entgegen. Im Kommentar zu § 39 GO, Rdnr. 6 wird dazu ausgeführt: „ Das geltende Recht verbietet nicht, Beratungsgegenstände erneut auf die Tagesordnung zu setzen oder setzen zu lassen, obwohl in der Sache bereits ein abschließender Beschluss gefasst ist. Das folgt zum einen daraus, dass die Gemeindevertretungen über ein freies Mandat verfügen; zum anderen daraus, dass die Gemeindevertretungen sich im Gegensatz zu den Parlamenten auf staatlicher Ebene nicht aus Berufspolitikern zusammensetzen. Ihnen muss es möglich sein, eine getroffenen Entscheidung zu revidieren bzw. nochmals zu überprüfen.

 

Es ist eine neue, entsprechend korrigierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

In der Sitzung des HA stand Herr WP Dröse-Seidler von der wetreu NTRG r Fragen zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss über die Zustimmung zur Eröffnungsbilanz vom 12.12.2011 wird aufgehoben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: