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Vorlage - V13/192/OA  

Betreff: Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 26.05.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, Michael
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
02.09.2013 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine

 

 

 

Begründung:

 

Gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 66 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgenderweise zu beschließen:

 

1.     War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.

 

2.     Sind bei der Vorbereiting der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Eintelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 41).

 

3.     Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie auszuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42).

 

4.     Liegt keine der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

 

Der von der Gemeindevertretung am 13.06.2013 gewählte Ausschuss zur Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl hat in seiner Sitzung am 04.07.2013 folgenden Beschluss gefasst: „Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung , das in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 28.05.2013 festgestellte Wahlergebnis zur Gemeindewahl vom 26.05.2013 zu bestätigen und durch Beschluss die Wahl für gültig zu erklären.“


Beschlussvorschlag:

 

Das in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 28.05.2013 festgestellte Wahlergebnis zur Gemeindewahl am 26.05.2013 wird bestätigt und die Gemeindewahl für gültig erklärt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine