Vorlage - V13/198/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.
In der ersten Stufe 2008 wurden durch das Land Schleswig-Holstein Lärmkarten für die Hauptlärmquellen (Ballungsgebiete über 200.000 Einwohner und Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr) erstellt. Die betroffenen Städte und Gemeinden waren verpflichtet, bis zum 17.10.2008 Lärmaktionspläne zu erstellen und der EG zu übermitteln. Das Planungsbüro Ostholstein hatte seinerzeit einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Stockelsdorf erarbeitet; dieser wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2008 beschlossen.
In der zweiten Stufe wurden ebenfalls durch das Land Schleswig-Holstein die Lärmkarten für die Hauptlärmquellen (Ballungsgebiete über 100.000 Einwohner und Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr) erstellt. Die Gemeinde Stockelsdorf gehört mit der Stadt Lübeck, der Stadt Bad Schwartau, der Gemeinde Ratekau (Ortsteil Sereetz), der Gemeinde Groß Grönau und der Gemeinde Lüderdorf (Ortsteil Herrnburg) zum Ballungsraum Lübeck. Die beiden Hauptverkehrsstraßen, die in den Lärmkarten erfasst sind, sind die L 230 (Lohstraße) und die L 332 (Segeberger Straße).
Das Lärmkontor Hamburg, Herr Kurz, hat den in der Anlage beigefügten Lärmaktionsplan erarbeitet.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat den Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Sitzung am 13.05.2013 gebilligt und zur endgültigen Beschlussfassung an die Gemeindevertretung verwiesen. Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes erfolgte in der Zeit vom 03.06 bis 28.06.2013 im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Es sind die dieser Vorlage beigefügten Stellungnahmen eingegangen.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügte Lärmaktionsplan der Gemeinde Stockelsdorf wird beschlossen. Er wird anschließend der Projektgruppe Umgebungslärm des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein gesandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
3,600,00 | Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto 122010.5431070 | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen:
? Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Stockelsdorf
? Stellungnahme der Kreises Ostholstein v. 12.06.2013
? Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein v. 04.07.2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | laermaktionsplan stufe 2 (2947 KB) |