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Vorlage - V13/199/KA  

Betreff: Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wischnewski, Martina
Federführend:Kämmereiamt Beteiligt:Bauamt
    Kämmereiamt
   Haupt- und Sozialamt
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
23.09.2013 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

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Begründung:

 

Zu 1. 541020.5271000 „Bewirtschaftung Straßenbeleuchtung“

Infolge der Erhöhung des Strompreises und die Festlegung neuer Abschlagszahlungen in

7/2012 (Wechsel von E.ON zu Fa. Lichtblick), wurde der HH-Ansatz für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung aufgebraucht.

Der Haushaltsansatz 2013 in Höhe von 150.000 Euro wurde bereits um 11.341,99 Euro überschritten, dieses kann kurzfristig durch den Deckungskreis ausgeglichen werden.

 

Folgende Zahlungen sind in 2013 noch zu leisten:

 

Stromkosten Straßenbeleuchtung

 

Offene Forderungen                                           5421020.5271000                            11.341,99 €

Abschläge bis 31.12.2013                            5421020.5271000                    ca.              50.500,00 €             

Gesamt                                                                                                        ~                62.000,00 €                                         

Aus diesem Grunde sollte ein Betrag in Höhe von 62.000,-- € zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2013 wurden Stromkostenerhöhungen nicht becksichtigt, da noch keine konkreten Zahlen vorlagen.

 

Zu 2. 218210.5441000 „Gemeinschaftsschule Stockelsdorf Steuern, Versicherungen, Schadenfälle“

 

Ab 2013 sind die Schulkostenbeiträge den einzelnen Schulen zuzuordnen. Bei der Haushaltsplanung 2013 wurde dieses noch nicht berücksichtigt. Die Gesamtmittel für alle Schulen der Gemeinde Stockelsdorf wurden für das Produktsachkonto 243010.5441000 geplant und genehmigt.

 

Gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der aktuellen Fassung hat eine Gemeinde für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der in ihrem Gebiet wohnt und eine Grundschule besucht, an deren Trägerschaft die Gemeinde nicht beteiligt ist, an den Schulträger einen Schulkostenbeitrag zu zahlen.

 

Die Höhe des Schulkostenbeitrages bestimmt sich ab dem Jahr 2012 nach den laufenden Kosten gem. § 48 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SchulG sowie der Investitions- und Verwaltungskosten, die dem Schulträger unter Abzug erzielter Einnahmen umgerechnet auf die einzelnen Schüler/innen entstanden sind. Bis 2011 wurden die Schulkostenbeiträge als Pauschale vom Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einheitlich festgelegt.

 

Zu 3. 111020.0901020-1101 Rathausanbau mit Polizeistation

 

Die planmäßigen Mittel für das BV Rathauserweiterung und die im Hauptausschuss vom 20.08.2013 genehmigten zusätzlich erforderlichen  Mittel wurden bei der Haushaltsplanung für 2014 berücksichtigt.

 

Hiervon werden jedoch 400.000 € schon 2013 als VE (zusätzlich zur vorhandenen VE i.H.v. 100.000 €) benötigt als Voraussetzung für den Start der 3. Ausschreibungsstaffel.

 

Die Bereitstellung der VE ist erforderlich, da die Ausschreibung im Hinblick auf den Bauablauf, Bauzeitenplan und frühzeitige Bindung der Auftragnehmer nicht verschoben werden kann. Der Versand der Verdingungsunterlagen ist am 01.10.2013 vorgesehen. Die Veröffentlichung ist am 17.09.2013 geplant und ggf.  auf den 24.09.2013 zu verschieben, sofern die Angelegenheit am 23.09.2013 im Hauptausschuss beraten werden soll.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu 1. 541020.5271000 „Bewirtschaftung Straßenbeleuchtung“

 

Der überpanmäßigen Ausgabe für 2013 bei dem Produktsachkonto 541020.5271000 in Höhe von 62.000,-- € wird zugestimmt.

 

Zu 2. 218210.5441000 „Gemeinschaftsschule Stockelsdorf Steuern, Versicherungen, Schadenfälle“

 

 

Der überpanmäßigen Ausgabe für 2013 bei dem Produktsachkonto 218210.5441000 in Höhe von 31.000,-- € wird zugestimmt.

 

Zu 3. 111020.0901020-1101 Rathausanbau mit Polizeistation

 

Es wird um Bereitstellung der VE i.H.v. 400.000 € auf dem Produktsachkonto 111020.0901020.1101 gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu 1.   541020.5271000  „Bewirtschaftung Straßenbeleuchtung“    (62.000 €)

Die Deckung in Höhe von 62.000 € erfolgt durch Mehreinnahmen bei dem Produktsachkonto 611010.4013000 „Gewerbesteuerinnahmen“.

 

Zu 2.   218210.5441000  „Gemeinschaftsschule Stockelsdorf Steuern, Versicherungen, Schadenfälle“ (31.000 €)

Die Deckung in Höhe von 31.000 € erfolgt durch Kürzungen bei dem Produktsachkonto

243010.5441000 „Sonstiges, offene Ganztagsschulen einschl. Mensa - Steuern, Versicherungen, Schadenfälle“.

 

Zu 3. 111020.0901020-1101 „Rathausanbau mit Polizeistation“

Die Deckung der VE in Höhe von 400.000 € erfolgt durch folgende VEs

-126010.0700000 Freiwillige Feuerwehren Stockelsdorf; Maschinen und technische Anlage > 1.000 € ohne Umsatzsteuer 125.000 €

-126010.0791000 Freiwillige Feuerwehren Stockelsdorf; Maschinen und technische Anlage > 150 € < 1.000 € ohne Umsatzsteuer 75.000 €

-541010.0902020-2111 Erschließung B-Plan 66 200.000 €.


Anlage/n:

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Stammbaum:
V13/199/KA   Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V13/245/KA   Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage