Vorlage - V13/202/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Seit dem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 21.11.2003 stehen die kommunalen Verwaltungen bundesweit vor einer grundlegenden Reform des Rechnungswesens. In Schleswig-Holstein besteht für die Kommunalverwaltungen ein noch unbefristetes Wahlrecht, das kamerale Rechnungswesen zu erweitern oder auf ein doppisches – an die kaufmännische Buchführung angelehntes – Buchungssystem umzustellen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.09.2006 wurde beschlossen, dass die Umsetzung des Ressourcen-Verbrauchskonzeptes durch die Einführung der Kommunalen Doppik vorgenommen werde.
Präzisiert wurde diese Vorgabe durch einen Beschluss des Hauptausschusses vom 15.07.2008, die Doppik zum 01.01.2010 einzuführen und den kameralen Rechnungsstil abzulösen.
Um einen entsprechend den Vorschriften rechtssicheren Qualitätsstandard zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz gewährleisten zu können, war es notwendig, externe Hilfe durch die Fa. Petersen & Co. GmbH in Anspruch zu nehmen.
Die Gemeinde Stockelsdorf hatte ihren Haushalt zum 01.01.2010 auf das neue Rechnungswesen umgestellt und mit dem Haushaltsplan 2010 erstmals ein auf den neuen Regeln beruhendes Planwerk aufgestellt.
Die 2011 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG geprüfte Eröffnungsbilanz wurde in der Sitzung des HA am 22.11.2011 vorgestellt und vom Hauptausschuss vorberaten.
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung vom 12.12.2011 der Eröffnungsbilanz zugestimmt (siehe Vorlage-Nr.: V11/786/KA).
Wie bereits einen Tagesordnungspunkt zuvor dargestellt, leidet diese Eröffnungsbilanz an einem groben Fehler. Der Beschluss über die Zustimmung zur Eröffnungsbilanz vom 12.12.2011 war daher aufzuheben.
Eine neue, entsprechend korrigierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor. Diese wurde gemeinsam mit der Beraterfirma Petersen & Co aufgestellt und im Mai 2013 von der WP-Gesellschaft wetreu NTRG geprüft.
In der Sitzung des Hauptausschusses hatte Herr WP Dröse-Seidler von der wetreu NTRG die geprüfte Eröffnungsbilanz vorstellt.
Der Prüfungsbericht, die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010.
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 gem. § 54 GemHVO-Doppik
Anhang zur Eröffnungsbilanz gem. § 54 Abs. 5 GemHVO-Doppik
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | PruefungsberichtEroeffnungsbilanzStockelsdorfz (634 KB) | |||
2 | öffentlich | 02EBStockelsdorfausEDV (2217 KB) | |||
3 | öffentlich | 11AnhangIzurEB2010vom31072013 (3206 KB) | |||
4 | öffentlich | 12AnhangIIzurEB2010vom31072013 (3454 KB) | |||
5 | öffentlich | 13AnhangIIIzurEB2010vom31072013 (3341 KB) | |||
6 | öffentlich | 14AnhangIVzurEB2010vom31072013 (2636 KB) |