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Vorlage - V13/205/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße
- Satzungsbeschluss -


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, PetraBezüglich:
V13/175/BA
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
02.09.2013 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherheit vom 15.04.2013 wurde die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße in der Zeit vom 03.06.- 04.07.2013 durchgeführt.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

 

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1C). Sie haben zu keiner Änderung des B-Planes geführt, es wurde lediglich die Begründung in einigen Punkten aktualisiert.

 

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) sowie über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1B) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des           § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 23.08.2010 sowie der Gemeindevertretung ebenfalls vom 23.08.2010).

 

Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist das Planungsareal als Wohnbauflächeaus. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- wird für den betreffenden Bereich als 14. Änderung im Wege der Berichtigung in „Sonstige Sondergebiete: Lebensmitteleinzelhandel und Gartenbau“ angepasst.

 

 

 

 

Hinweis:

Über die Vorlage wurde bereits am 19.08. und 28.08.2013 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit beraten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und die zu dem erneuten Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 74 wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B+C

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Gemeindevertretung behält sich vor, den Satzungsbeschluss wieder aufzuheben, soweit die unter Ziffer 8 der Begründung zum Bebauungsplan genannten städtebaulichen Verträgen nicht abgeschlossen werden.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Diergermeisterin wird ermächtigt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 74 nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern die unter Ziffer 8 der Begründung zum Bebauungsplan genannten städtebaulichen Verträge abgeschlossen sind.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (Teilbereich von Wohnbauflächein Sonstige Sondergebiete: Lebensmitteleinzelhandel und Gartenbau).


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung 1 A (7187 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Abwägung 1 B (9421 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Abwägung 1 C (6089 KB)    
Anlage 8 4 öffentlich 9 Geländeschnitt (129 KB)    
Anlage 9 5 öffentlich 10 AltlastenuntersuBoden (5325 KB)    
Anlage 10 6 öffentlich 11 Verkehrstechn.Untersu (16 KB)    
Anlage 11 7 öffentlich Plan (2065 KB)    
Anlage 12 8 öffentlich Begründung (1887 KB)    
Anlage 13 9 öffentlich 2 TÜV GUTACHTEN (2159 KB)    
Anlage 14 10 öffentlich 3 TÜV 1. Erg (3020 KB)    
Anlage 15 11 öffentlich 4 TÜV 2. Erg (2222 KB)    
Anlage 16 12 öffentlich 5 TÜV 3. Erg (1599 KB)    
Anlage 5 13 öffentlich 6 Entwässerung (2737 KB)    
Anlage 6 14 öffentlich 7 GfK EinzelhVerträglichkeit (1184 KB)    
Anlage 7 15 öffentlich 8 Erläuterung Gfk (54 KB)    
Stammbaum:
V13/175/BA   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße - Satzungsbeschluss -   Bauamt   Beschlussvorlage
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