Vorlage - V13/207/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Der Entwurf des Stellenplanes 2014 entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen des Vorjahres.
Folgende Anpassungen waren notwendig:
1. Kämmereiamt – Leiter und stellvertretender Leiter (lfd. Nr. 12 und 13)
Die beiden Stellen sind nach dem Ausscheiden des bisherigen Kämmereiamtsleiters neu besetzt worden. Die Geschäftsverteilung wurde angepasst und eine externe Dienstpostenbewertung durchgeführt. Die Leitungsfunktion ist nunmehr ausgewiesen mit A 13 (bisher: EG 12 TVöD) und die des Stellvertreters mit A 11 (bisher: A 12).
2. Kämmereiamt – Erhebung der Entwässerungsgebühren (lfd. Nr. 17)
Die Veranlagung und Erhebung der Entwässerungsgebühren wird seit dem 01.01.2013 wieder in der Verwaltung (Kämmereiamt) durchgeführt. Zuvor wurde diese Aufgabe von der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH gegen Kostenerstattung erledigt.
3. Bauamt / Liegenschaftsverwaltung (lfd. Nr. 24)
Die Stelle ist nunmehr mit einer Beamtin besetzt. Die Position war daher umzuwandeln und entsprechend der sachgerechten Bewertung mit Gemeindeamtfrau / Gemeindeamtmann (= A 11) auszuweisen.
4. Ordnungsamt / stellv. Ordnungsamtsleiter (lfd. Nr. 27)
Die ehemalige Beamtenstelle ist jetzt mit einem tariflich Beschäftigten besetzt. Die Stelle war daher entsprechend umzuwandeln (= EG 9 TVöD).
5. Gemeindebücherei (lfd. Nr. 50)
Die Buchungsunterstützung für die Volkshochschule durch die Gemeindebücherei entfällt künftig. Diese Arbeiten werden von der Volkshochschule in eigener Zuständigkeit erledigt. Die Stelle konnte daher um diesen Anteil reduziert werden.
Im Rahmen des Stellenplanes ist auch der Antrag der drei Leiterinnen der Stockelsdorfer Grundschulen auf Ausweitung der Schulsozialarbeit zu erörtern. Seit dem 01.08.2013 ist eine Schulsozialarbeiterin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden (= 0,51 Stellen) an den drei Grundschulen tätig (rechnerisch = 6,67 h à Grundschule). Wunsch der Schulleiterinnen ist es, dass künftig an jeder Grundschule ein/e Schulsozialarbeiter/in tätig ist.
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur hat den Antrag in seiner Sitzung am 19.02.2013 vorberaten. Das Fachgremium hat den Bedarf für eine Erweiterung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen anerkannt und den Hauptausschuss um Prüfung gebeten, ob im Stellenplan 2014 eine weitere Stelle eingerichtet werden kann.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schulsozialarbeit aktuell aus Bundes- und Landesmitteln unterstützt wird. Für je 600 Schüler/innen wird eine Vollzeitkraft mit z. Z. über 60 % gefördert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an den Stockelsdorfer Grundschulen beträgt 546 (Stand: 26.08.2013), sodass noch 0,4 förderfähige Stellen (= 15,5 Stunden) eingerichtet werden können. Alle darüber hinausgehenden Arbeitsstunden bleiben ohne Bezuschussung. Gemäß Auskunft des Kreises Ostholstein werden im Schuljahr 2014/2015 die Kosten der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln noch mit etwa 45 % bezuschusst. Ob eine Förderung über das Schuljahr 2014/2015 hinaus erfolgen wird, ist noch ungewiss. Ob ergänzend hierzu noch Zuschüsse aus Landesmitteln gewährt werden, ist ebenfalls noch nicht entschieden.
Die Personalkosten für eine/n Schulsozialarbeiter/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 h betragen etwa 26.000 €.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Stellenplan 2014 gemäß beiliegendem Entwurf zu beschließen.
Anlage/n:
- Stellenplan 2014 (Entwurf)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Stellenplan Entwurf 2014 (3788 KB) |