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Vorlage - V13/223/BA  

Betreff: Beratung über eine mögliche Einziehung eines Teils der Gemeindestraße zwischen Obernwohlde und Krumbeck im Zusammenhang mit einem geplanten Repowering
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
21.10.2013 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Das an der Gemeindestraße zwischen Krumbecker Hof und Krumbeck geplante Repowering war bereits diverse Male Gegenstand der Beratung.

Unter anderem wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 und der 15. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Durch den Geltungsbereich wurde der mögliche Standort eingegrenzt.

Eine detaillierte Standortbestimmung im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 9 BImSchG hat als einzig möglichen Standort bei Berücksichtigung der im ErlassGrundsätze zur Planung von und zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen“ genannten Mindestabstände und der Belange des Vogelschutzes und der Denkmalpflege einen Standort in unmittelbarer Nähe zur Gemeindestraße ermittelt (siehe Anlage 1). Über den Antrag auf Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 9 BImSchG wurde in der Sitzung des UBPöS am 19.08.2013 sowie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.09.2013 beraten. Das Einvernehmen wurde versagt, die eigentumsrechtliche Zustimmung nicht erteilt. Grund hierfür war neben den noch nicht stattgefundenen Beteiligungen zu den Bauleitplanverfahren die Tatsache, dass aufgrund der geringen Entfernung zur Gemeindestraße die Verkehrssicherheit insbesondere in Bezug auf möglichen Eiswurf nicht gehrleistet werden kann.

 

Hierzu hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Investor stattgefunden. Als möglicher Lösungsvorschlag wurde eine Einziehung (Entwidmung) und Übertragung eines Teilstückes der Gemeindestraße zwischen Obernwohlde und Krumbeck angedacht.

 

Die Verwaltung hält dies grundsätzlich für denkbar, sofern grundbuchrechtlich sichergestellt wird, dass alle Anlieger ihre Grundstücke erreichen. Der Investor sagte zu, im Falle einer Übertragung die Straße weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

 

Mit dem vorliegenden Tagesordnungspunkt soll vor einer Weiterführung der Planung ein generelles Meinungsbild zu einer Einziehung eines Teilstückes der Gemeindestraße eingeholt werden.

 

In der Anlage 2 ist als Gesprächsgrundlage eine Möglichkeit zur Einziehung eines Teilstückes der Gemeindestraße skizziert.   


Beschlussvorschlag:

 

wird gegebenenfalls in der Sitzung formuliert


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Plan Einziehung (1084 KB)