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Vorlage - V13/227/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet "Brandenbrook", südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
21.10.2013 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
05.11.2013 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

keine Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 20.08.2012 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet Brandenbrook, südlich der Segeberger Landstraße (L332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck in der Zeit vom 17.06.- 18.07.2013 durchgeführt.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

 

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben zu keiner Änderung des B-Planes geführt, es wurde lediglich die Begründung hinsichtlich der Gestaltungsvorschriften redaktionell angepasst. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.

 

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet Brandenbrook, südlich der Segeberger Landstraße (L332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 43, 1. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1A (3673 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1B (3037 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Bebauungsplan 43.1 (2964 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begründung 43.1 (8036 KB)