Vorlage - V13/234/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Bundesnetzagentur führt für den Netzentwicklungsplan Strom 2013 ein Beteiligungsverfahren durch.
Der Netzentwicklungsplan ist ein bundesweiter Plan, um den Bedarf an bestehenden und künftigen Stromleitungen festzulegen. Er fließt in den Bundesbedarfsplan ein (s. Anlage 1).
Der Netzentwicklungsplan dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten, er beschreibt keine konkreten Trassenverläufe, es sei denn, es besteht bereits eine Hochspannungsleitung, die ausgebaut werden soll.
Für die Gemeinde Stockelsdorf sind drei verschiedene Maßnahmen relevant:
- Bau einer neuen 380 kV-Leitung zwischen Göhl und Siems (s. Anlage 2)
Diese Maßnahme ist bereits Gegenstand diverser Beratungen gewesen. Nach dem vorliegenden Entwurf des Netzentwicklungsplanes wird diese Maßnahme als noch nicht bestätigungsfähig angesehen.
- Bau einer 380 kV-Leitung in der Trasse der bestehenden 220 kV-Leitung zwischen Siems und Lübeck (Umspannwerk Pohnsdorf) (s. Anlage 3)
Diese Maßnahme wird als bestätigungsfähig angesehen.
- Bau einer 380-kV-Leitung in der Trasse der bestehenden 220 kV-Leitung zwischen Lübeck (Umspannwerk Pohnsdorf) und Kreis Segeberg (s. Anlage 4)
Diese Maßnahme wird als bestätigungsfähig angesehen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die vorhandene 220 kV-Leitung zwischen Siems und dem Umspannwerk Pohnsdorf und weiter auf der Trasse nördlich von Arfrade in eine 380 kV-Leitung umgewandelt wird (s. Anlage 5). Es ist anzunehmen, dass dies im bisherigen Trassenverlauf geschieht, nach Auskunft der Tennet kann sich der Trassenverlauf im Planfeststellungsverfahren aber noch ändern.
Die Bundesnetzagentur konnte nach telefonischer Rückfrage noch keine Angaben zu den Auswirkungen der Umwandlung in eine 380 kV-Leitung in Bezug auf erforderliche Masterhöhungen machen, detaillierte Planungen lägen erst zum Planfeststellungsverfahren vor.
Sofern seitens der Gemeinde Stockelsdorf eine Stellungnahme zum Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2013 abgegeben werden soll, hat die Bundesnetzagentur hierfür eine Frist bis zum 25.10.2013 gesetzt.
Beschlussvorschlag:
wird gegebenenfalls in der Sitzung erarbeitet
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 (684 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 (441 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3 (455 KB) | |||
4 | öffentlich | Anlage 4 (481 KB) | |||
5 | öffentlich | Anlage 5 (1296 KB) |