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Vorlage - V13/265/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 4. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße
-Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
25.11.2013 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

Begründung:

 

Mit der  4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine größere bauliche Ausnutzung der Grundstücke im Gewerbegebiet geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, die zulässige Bebaubarkeit der Grundstücke bezogen auf die Grund- und Geschossflächenzahl in Anbetracht der aktuellen positiven Entwicklung der Gewerbebetriebe im Baugebiet zu erhöhen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.09.2011 gefasst.

 

Zwischenzeitlich wurde der anliegende Vorentwurf erarbeitet.

Dieser wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 wird die Grundflächenzahl von 0,5 auf 0,6 und die Geschossflächenzahl von 1,5 auf 1,8 erhöht.

 

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 dient der Innenentwicklung. Ob die Voraussetzungen für eine Anwendung des beschleunigten Verfahrens auf Grundlage des §13 a BauGB gegeben sind, wird im weiteren Verfahren durch eine sogenannte Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB abgeklärt. 

Das beschleunigte Verfahren bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

Gem. Einführungserlass zum BauGB vom 26.09.2007 ist es ist zulässig, ein normal begonnenes Verfahren aufgrund der Sachlage ab dem nächsten Verfahrensschritt in ein beschleunigtes Verfahren zu ändern. Ein entsprechender Beschlussre hierüber zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 4. Änderung für das Gewerbegebiet Albert-Einstein-Straße, Gebiet  nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (7 Tage) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch schriftlich auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Plan (684 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (4013 KB)