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Vorlage - V13/273/BA  

Betreff: Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- " Fläche für Repowering"
- erneuter Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
25.11.2013 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.12.2013 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Keine Relevanz

 

 

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 11.12.2012 beschlossen, die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich an der Gemeindestraße zwischen Krumbeck und Obernwohlde, westlich des Krumbecker Hofes zum Zwecke eines Repowerings aufzustellen. Im Rahmen der Vorentwurfserstellung ergab sich die Notwendigkeit, auch die Bereiche der beiden Altanlagen in die Planung einzubeziehen, um im Sinne eines Repowerings auszuschließen, dass diese Anlagen weiter betrieben werden können.

Der Aufstellungsbeschluss sollte daher erneut gefasst werden.

 

 

Es wird empfohlen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

Parallel zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung - wird der Bebauungsplan Nr. 77 aufgestellt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Teilgebiet A: „Gebiet nördlich und südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, westlich des Krumbecker Hofes, das Teilgebiet B: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes Gebiet der bestehenden nördlichen Altanlage“ und das Teilgebiet C: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes Gebiet der bestehenden südlichen Altanlage“ (s. Anlage) wird die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung - zum Zwecke der städtebaulichen Ordnung eines Repowerings erneut beschlossen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Im Rahmen der Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung - ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch schriftlich auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.“

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Faun Fachbeitrag Repowering_130813 (11329 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F-Plan-15_Fläche_für_Repowering_2013-11-04 (547 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich F-Plan-15_Stockelsdorf_Repowering_Begründung_2013-11-04 (2981 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Geräuschimmissionsgutachten Repowering Teil 1 (8826 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Geräuschimmissionsgutachten Repowering Teil 2 (10469 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Schattenwurfgutachten Repowering Teil I (13371 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Schattenwurfgutachten Repowering Teil II (11195 KB)