Vorlage - V13/274/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am 11.12.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 77 für das Gebiet nördlich an der Gemeindestraße zwischen Krumbeck und Obernwohlde, westlich des Krumbecker Hofes zum Zwecke eines Repowerings aufzustellen. Im Rahmen der Vorentwurfserstellung ergab sich die Notwendigkeit, auch die Bereiche der beiden Altanlagen in die Planung einzubeziehen, um im Sinne eines Repowerings auszuschließen, dass diese Anlagen weiter betrieben werden können.
Der Aufstellungsbeschluss sollte daher erneut gefasst werden.
Die Thematik wurde zuletzt im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 21.10.2013 behandelt. Gegenstand der Beratung war eine eventuelle Einziehung des von der neu zu errichtenden Anlage betroffenen Straßenbereiches und deren Übertragung. Der betroffene Straßenabschnitt ist als Darstellung ohne Normcharakter im anliegenden Vorentwurf enthalten und wird damit Gegenstand der Beteiligung.
Es wird empfohlen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Parallel zum Bebauungsplan Nr. 77 wird die 15. Änderung des F-Planes – Neuaufstellung – aufgestellt.
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Teilgebiet A: „Gebiet nördlich und südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, westlich des Krumbecker Hofes, das Teilgebiet B: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes – Gebiet der bestehenden nördlichen Altanlage“ und das Teilgebiet C: „Gebiet südlich des Weges zwischen Krumbeck und Obernwohlde, südwestlich des Krumbecker Hofes – Gebiet der bestehenden südlichen Altanlage“ (s. Anlage) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 zum Zwecke der städtebaulichen Ordnung eines Repowerings erneut beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch schriftlich auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | B-Plan_Nr _77_Repowering_Begründung_2013-11_04 (2992 KB) | |||
2 | öffentlich | B-Plan_Nr._77_Fläche_für_Repowering_2013-11-04 (848 KB) | |||
3 | öffentlich | Fachbeitrag Natur und Landschaft Plan_Bestand_ (415 KB) | |||
4 | öffentlich | Fachbeitrag_Natur_und_Landschaft_B-Plan_Nr._77 (2856 KB) | |||
5 | öffentlich | Faun Fachbeitrag Repowering_130813 (11329 KB) | |||
6 | öffentlich | Geräuschimmissionsgutachten Repowering Teil 1 (8826 KB) | |||
7 | öffentlich | Geräuschimmissionsgutachten Repowering Teil 2 (10469 KB) | |||
8 | öffentlich | Schattenwurfgutachten Repowering Teil I (13371 KB) | |||
9 | öffentlich | Schattenwurfgutachten Repowering Teil II (11195 KB) |