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Vorlage - V14/351/BA  

Betreff: Verkauf gemeindeeigener Grundstücke - BPlan Nr. 66 - Verkaufsmodalitäten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rathje, Norne
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.04.2014 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
20.05.2014 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

entfällt

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 66 soll in diesem Jahr erfolgen. Parallel werden der Bohnrader Weg ausgebaut und die Erschließungsarbeiten für das Gebiet durchgeführt. Folgender Zeitplan ist daher für die Durchführung des Vergabeverfahrens vorgesehen:

01.06.-30.06.2014Möglichkeit, die ausgepflockten Grundstücke vor Ort zu besichtigen

15.06.-14.07.2014Bewerbungsfrist

ab 01.07.2014voraussichtl. Beginn der Ausbau- und Erschließungsarbeiten

14.07.-23.08.2014Sommerferien Schleswig-Holstein

August 2014Auslosung der Bewerbungen in den 2 Lostöpfen

Anfang September 2014Durchführung der Vergabeveranstaltung, anschließend Beurkundung der Grundstückskaufverträge

Frühjahr 2015Fertigstellung der Erschließung; möglicher Baubeginn der Grundstückserwerber/innen

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10.12.2013 den Kaufpreis von 175,--€/m² beschlossen. Das für den Bebauungsplan Nr. 38 entwickelte Vertragsmuster über den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken (Grundstückskauf- und Ablösevertrag) soll auch für den Bebauungsplan Nr. 66 Anwendung finden.

Wie im Hauptausschuss am 15.04.2014 erläutert, soll im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 66  die Wärmeversorgung der Neubauvorhaben  über ein BHKW  der Gemeindewerke gewährleistet werden. Die zentrale Versorgung des Gebietes über ein BHKW ist nach Auffassung der eingeschalteten Fachbüros die  klimapolitisch zu favorisierende  Lösung.

Die Erwerber werden in diesem Zusammenhang über den Kaufvertrag  zu einer zusätzlichen Einmalzahlung für den Anschluss an das BHKW verpflichtet.

Zusätzlich sollen die im Einzugsbereich vorhandenen und geplanten gemeindlichen Bauten (Erich-Kästner-Schule, neue Kindertagesstätte und Feuerwehr) an das BHKW angeschlossen werden. Auch für diese Anschlüsse ist ein finanzieller Beitrag zu leisten. 

Die exakte Höhe der Einmalzahlung mit einer Vergleichsberechnung im Hinblick auf eine konventionelle Lösung wird zurzeit von den Gemeindewerken ermittelt und nachgereicht bzw. in der Sitzung vorgestellt.

An der Sitzung nimmt auch ein Vertreter der Gemeindewerke teil, der bei Bedarf Einzelheiten zu dem BHKW und den damit verbundenen Kosten erläutern kann.

Die Höhe der zu erwartenden Einmalzahlung wird vor der Besichtigung der Grundstücke durch die potenziellen Erwerber publiziert.

Der Kaufvertragsentwurf soll am 08.07.2014 in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Grundstücke sollen auf Grundlage des bewährten Vertragsmusters (Grundstückskauf- und Ablösevertrag gem. Beschluss der GV vom 23.05.2000) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu dem in der GV am 10.12.2013 beschlossenen Preis von 175,--€/m² veräert werden.

Zusätzlich soll in den Kaufvertrag ein Passus über eine Einmalzahlung für den Anschluss an ein von den Gemeindewerken betriebenes BHKW aufgenommen werden. Der Kaufvertragsentwurf ist der GV für die Sitzung am 08.07.2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Anlage/n:    keine