Vorlage - V14/356/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich soll für das betreffende Areal die planungsrechtliche Grundlage zur Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen geschaffen werden. Aufgrund einer geänderten Grundstücksaufteilung ist ein Neuzuschnitt der Baufenster städtebaulich sinnvoll.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat in seiner Sitzung am 19.12.2013 dieser städtebaulichen Zielsetzung zugestimmt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).
Die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten ist rechtswirksam.
Der Geltungsbereich ist zurzeit durch den Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich überplant (s. Anlage 2).
Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 3).
Es wurde für das weitere Verfahren bereits ein Vorentwurf (s. Anlage 4) erarbeitet, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden können.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung zum Zwecke der Neuordnung der überbaubaren Flächen beschlossen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (schriftlich) ist auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 Geltungsbereich BP38I, 1. Änd (871 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 BP38 I-Auszug (896 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3 FNP-Auszug (1253 KB) | |||
4 | öffentlich | Anlage 4 Plan BP38I, 1.Änd (2471 KB) | |||
5 | öffentlich | Kurzbegründung BP38I,1.Änd (156 KB) |