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Vorlage - V14/356/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
14.04.2014 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
20.05.2014 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begndung:

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich soll für das betreffende Areal die planungsrechtliche Grundlage zur Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen geschaffen werden. Aufgrund einer geänderten Grundstücksaufteilung ist ein Neuzuschnitt der Baufenster städtebaulich sinnvoll.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat in seiner Sitzung am 19.12.2013 dieser städtebaulichen Zielsetzung zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten ist rechtswirksam.                

 

Der Geltungsbereich ist zurzeit durch den Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich überplant (s. Anlage 2).

 

Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als „Wohnbaufläche dargestellt (s. Anlage 3).

 

Es wurde für das weitere Verfahren bereits ein Vorentwurf (s. Anlage 4) erarbeitet, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden können.

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung zum Zwecke der Neuordnung der überbaubaren Flächen beschlossen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (schriftlich) ist auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“

 

 

 

 


 

 

 

 

Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Geltungsbereich BP38I, 1. Änd (871 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 BP38 I-Auszug (896 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 FNP-Auszug (1253 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Plan BP38I, 1.Änd (2471 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Kurzbegründung BP38I,1.Änd (156 KB)