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Vorlage - V14/371/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Bäckergang", Teilbereich 2, 2. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
19.05.2014 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
20.05.2014 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Im Hauptausschuss am 15.04.2014 wurde unter dem Tagesordnungspunkt Schaffung von Unterkünften für Migranten“ über den „Vorschlag 1: Grundstück im Bereich westlich der Ahrensböker Str. 49 (Flur 3, Flurstück 217/2, Größe 1.668 m²), s. Anlage 1, beraten. Es wurde beschlossen, auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus für den sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Das Geude soll zunächst zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet werden. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Teilbereich 2, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Eine Bebauungsplanänderung ist hauptsächlich hinsichtlich des Baufensters (Zusammenlegung der beiden Baufenster), der Geschossigkeit (von 1 Vollgeschoss auf 2 Vollgeschosse) und der Erschließung erforderlich.

 

 

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38, 2. Teilbereich, 1. Änd. als „Reines Wohngebiet“ ausgewiesen (s. Anlage 2).

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Teilbereich 2, ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 3).

 

Im Flächennutzungsplan ist der zu überplanende Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 4).

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Teilbereich 2, dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Teilbereich 2, auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „ckergang“, Teilbereich 2, 2. Änderung beschlossen. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Gebäudes für den sozialen Wohnungsbau geschaffen werden.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 

 

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3 B.-Plan 38 II, 2. Änd. (2995 KB)