Vorlage - V14/392/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Erschließungsstraßen des B-Plan-Gebietes Nr. 66 bedürfen einer Benennung (Anlage 1, Planstraßen 1 und 2).
Folgende Straßennamen werden verwaltungsseitig vorgeschlagen:
Planstraße 1: Johann-Buchwald-Ring
Planstraße 2: Abraham-Leihammer-Straße
Johann Buchwald und Abraham Leihammer gehörten im 18. und 19. Jahrhundert zu den bedeutendsten deutschen Keramikkünstlern. 1971 gingen sie zusammen nach Stockelsdorf, wo sie gemeinsam bis zum frühen Tode Abraham Leihammers in der Stockelsdorfer
Fayencenmanufaktur (auf dem Gelände des heutigen Herrenhauses) arbeiteten. Sie produzierten dort Fayencen von höchster Qualität, die für den norddeutschen Raum von kunsthistorischer Bedeutung sind.
Der Vorschlag wurde bei der Straßennamenvergabe für die B-Plan-Gebiete Nr. 49 und 56 seinerzeit mit der Begründung zurückgestellt, dass die Namen besser zu einem Gebiet mit räumlichen Zusammenhang zum Herrenhaus passen würden. Der B-Plan Nr. 66 erfüllt nunmehr dieses Kriterium.
Beschlussvorschlag:
Für die Planstraßen 1 und 2 des Bebauungsplanes Nr. 66 werden folgende Straßennamen beschlossen:
Planstraße 1: „Johann-Buchwald-Ring“
Planstraße 2: „Abraham-Leihammer-Straße“
Anlage/n:
Planzeichnung B-Plan Nr. 66
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan (637 KB) |