Vorlage - V14/399/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
In den Stockelsdorfer Kindertagesstätten werden monatliche Elternbeiträge in nachstehend aufgeführter Höhe erhoben:
- Vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren 150,00 Euro
- Vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren 115,00 Euro
- Vierstündige Betreuung für Kinder über drei Jahren
in dem Kindergartenjahr vor Schuleintritt 80,00 Euro.
Die Zuschusszahlungen der Gemeinde Stockelsdorf für die Stockelsdorfer Kindertagesstätten sind von 680 TEUR in 2005 auf fast 2 Mio. Euro in 2014 gestiegen.
Ursache hierfür sind in erster Linie längere Betreuungszeiten bzw. zusätzliche Betreuungsangebote und höhere Personalkosten in den einzelnen Einrichtungen.
Um der Entwicklung entgegenzuwirken, ist aus Sicht der Verwaltung eine maßvolle Anpassung der Elternbeiträge zum Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 unbedingt erforderlich. Insbesondere sollte der Beitrag im letzten Kindergartenjahr wieder in voller Höhe erhoben werden.
Das Gemeindeprüfungsamt hat in seinem Prüfungsbericht festgestellt, dass in fast allen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde der empfohlene Deckungsgrad von 30 % durch Elternbeiträge nicht erreicht wird. Lediglich im „Haus der Gartenzwerge“ und der „III. Gruppe in Curau“ wird dieser Wert erreicht. In den übrigen Einrichtungen liegt der Finanzierungsanteil zwischen 21,73 und 27,13 %. Nach Auffassung des Prüfungsamtes ist daher eine Anpassung der Elternbeiträge angeraten.
Zudem wurde vom Prüfungsamt bemängelt, dass in der Gemeinde für alle Kindertageseinrichtungen einheitliche Elternbeiträge erhoben werden. Dies entschärft zwar die Konkurrenzsituation zwischen den Trägern, trägt aber den unterschiedlichen Gegebenheiten der Einrichtungen in Kapazität und Personal nicht unbedingt Rechnung, so die Argumentation der Prüfer. Allerdings hat die Gemeinde in der Vergangenheit, wie es auch in den Kommentierungen zum Kindertagesstättengesetz vertreten wird, darauf hingewirkt und empfohlen, dass möglichst Elternbeiträge in gleicher Höhe erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte es bei der Einheitlichkeit bleiben.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf hatte bereits mit Schreiben vom 27.09.2012 angeregt, die Elternbeiträge für Krippenkinder anzupassen und insbesondere auch auf die Ermäßigung im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt zu verzichten.
In den Nachbargemeinden werden aktuell (Stand: Mai 2014) Elternbeiträge in nachstehender Höhe erhoben:
| Vierstündige Betreuung U 3 | Vierstündige Betreuung Ü 3 | Vierstündige Betreuung Ü3 (vor Schuleintritt) |
Stockelsdorf | 150,00 | 115,00 | 80,00 |
Lübeck | 228,00 | 163,00 | 128,80 |
Bad Schwartau für auswärtige Kinder | 150,00 – 230,00*
| 80,00 120,00 | 80,00 120,00 |
Ahrensbök (ab 01.08.2014) | 160,00 | 129,00 | 129,00 |
Ratekau | 130,00 | 103,00 | 103,00 |
Scharbeutz | 166,00 – 178,00 | 139,00 | 139,00 |
Als zumutbare Elternbeiträge für eine vierstündige Betreuung werden von der Verwaltung ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 vorgeschlagen:
- vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren 165,00 Euro
- vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren 125,00 Euro
- vierstündige Betreuung für Kinder über drei Jahren
in dem Kindergartenjahr vor Schuleintritt 125,00 Euro.
Ob die Kernbetreuungszeit neu festzusetzen ist, beispielsweise von bisher 08.00 bis 12.00 Uhr auf neu 08.00 bis 13.00 Uhr, wird derzeit noch mit den Trägern der Kindertagesstätten erörtert.
* Private Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Den Trägern der Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf wird empfohlen, ab 01.08.2015 die Elternbeiträge wie folgt festzusetzen:
- vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren 165,00 Euro
- vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren 125,00 Euro
- vierstündige Betreuung für Kinder über drei Jahren
in dem Kindergartenjahr vor Schuleintritt 125,00 Euro.
Bei längeren Betreuungszeiten erfolgt eine entsprechende Umrechnung der Elternbeiträge durch die Träger der Kindertageseinrichtungen.
Anlage/n: