Vorlage - V14/408/BA
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Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 20.02.2012 bis 20.03.2012 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 07.02.2012 bis zum 20.03.2012 durchgeführt.
Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei (s. Anlage 1).
Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.
Auf Grundlage der Eingabe des Kreises Ostholstein, Fachbehörde Naturschutz, wurde eine faunistische Potentialanalyse und artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt und entsprechend im Entwurf berücksichtigt.
Die weiteren Eingaben führten zu keinen Änderungen des Entwurfes.
Allerdings haben sich im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens -in Abstimmung mit dem Ausschuss UBPöS am 25.11.2013- folgende Ergänzungen bzw. Änderungen des Entwurfes ergeben:
- Erweiterung des Geltungsbereiches im Norden um ein Flurstück (entsprechende Erweiterung der überbaubaren Fläche)
- Erweiterung des Geltungsbereiches im Süden um die Erschließungsanlage (entsprechende Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich inkl. Wendeanlage bzw. als Fuß-/Radweg)
- Änderung der überbaubaren Flächen im südlichen Geltungsbereich (Flurstücke 762/1, 763/1, 764)
Aufgrund dieser gravierenden Änderungen ist ein entsprechendes Verfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich und der Bebauungsplanentwurf sollte 1 Monat öffentlich ausgelegt werden, ohne die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die geänderten Teile zu begrenzen.
Der neue Bebauungsplanentwurf und die entsprechend angepasste Begründung sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des F.-Planes entwickelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 15.03.2010 sowie der Gemeindevertretung vom 30.03.2010).
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses
vorzunehmen.
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.
4. Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Es ist erneut ein öffentliches Auslegungsverfahren für die Dauer von 1 Monat durchzuführen.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung (3426 KB) | |||
2 | öffentlich | Plan (2317 KB) | |||
3 | öffentlich | Begründung (747 KB) | |||
4 | öffentlich | Faunist. P-Analyse (4319 KB) |