Vorlage - V14/431/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Vorbemerkung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 wurde bereits im Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt und öffentliche Sicherheit vorberaten.
Begründung:
Der Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde am 18.04.2013 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 24.06. bis zum 02.07.2013 statt.
Die Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 03.06. bis 05.07.2013 durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen und des parallel laufenden Genehmigungsverfahrens nach BImSchG wurden insbesondere durch die Deutsche Flugsicherung Einwände gegen die vorgesehenen Standorte vorgebracht.
Zwischenzeitlich haben auf Kreis- und Landesebene zu den Belangen der Deutschen Flugsicherung diverse Gespräche stattgefunden, die aber nicht zu einer Einigung geführt haben.
Im Mai 2014 wurde durch das LLUR als Genehmigungsbehörde nach BImSchG die Auslegung der Antragsunterlagen angekündigt. Diese lagen in der Zeit vom 13.05.-12.06.2014 öffentlich aus, unter anderem auch im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf. Damit läuft das Genehmigungsverfahren nach BImSchG weiter. Im Rahmen der parallel zu betreibenden Bauleitplanung ist dadurch akuter Handlungsbedarf entstanden.
Bei der Bauleitplanung handelt es sich um eine Angebotsplanung, die nicht explizit die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Anlagen regelt. Deshalb wird im aktuellen Entwurf nunmehr keine Mindesthöhe, die den Belangen der Deutschen Flugsicherung zuwiderlaufen könnte, festgesetzt, sondern nur noch im Sinne der Feinsteuerung eine Maximalhöhe.
Parallel wurden die Standorte der Windenergieanlagen exakt festgesetzt (im Vorentwurf waren sie als Darstellungen ohne Normcharakter enthalten).
Die zu den Beteiligungsverfahren eingegangenen Eingaben liegen der Vorlage mit einer Abwägungsempfehlung bei (s. Anlage 1). Diese Anlage wird noch teilweise um die Abwägung zur Eingabe der Gemeinde Ahrensbök und die privaten Eingaben ergänzt und nachgereicht. Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung -, aufgestellt. Da sich der Großteil der Eingaben auf beide Bauleitpläne bezieht, wurde eine gemeinsame Abwägungstabelle erstellt.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1*
Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohl-de, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf) und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
* wird zum Teil nachgereicht
Anlagen