Seiteninhalt

Vorlage - V14/436/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
08.07.2014 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 soll für das Gebiet süstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Derzeit ist der betreffende Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist eine aktuell eingereichte Bauvoranfrage r die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten. Das Vorhaben überschreitet mit einer Grundfläche von 297 m² die absoluten Grundflächen der Bebauung der Grundstücke in der näheren Umgebung (max. 225 m²) und würde zu bewältigungsbedürftigen städtebaulichen Spannungen führen. Des Weiteren fügt sich die Kubatur (Höhe und umbauter Raum) nicht in die nähere Umgebung ein und würde eine negative Vorbildwirkung entfalten.

Eine verstärkte bauliche Verdichtung des Areals würde insbesondere zu einer infrastrukturellen Belastung führen und ist daher städteplanerisch zu ordnen.

Zu diesem Vorhaben wurde mit Stellungnahme vom 26.05.2014 das gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

Zielsetzung der Planung ist es, für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Areals überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen. Es soll eine Freiflächenstrukturierung erfolgen,  rückwärtige Grundstücksbereiche und die Vorgartenzone sollen -analog zu den aktuellen städteplanerischen Vorstellungen der Gemeinde- von Bebauung freigehalten werden. Desweiteren soll ein schalltechnisches Gutachten hinsichtlich der Emissionen der dem Gebiet südwestlich vorgelagerten ehemaligen B206, nunmehr herabgestuft in L332, erstellt werden.

 

Zur Sicherung der Planung wird empfohlen, im gleichen Ausschuss eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das betroffene Areal zu erlassen (s. Vorlagen-Nr. V14/437/BA).

 

Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 2).

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 dient der Innenentwicklung.

Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 auf der Grundlage des § 13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat am 23.06.2014 bereits über diesen Tagesordnungspunkt beraten und diesen zur Beschlussfassung in die Gemeindevertretung verwiesen.


 

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Für das Gebiet süstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a Baugesetzbuch anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 


 

 

 

 

 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Plan Geltungsbereich (1455 KB)