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Vorlage - V14/440/HA  

Betreff: Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
16.09.2014 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen 8 Abs. 2 Nr. 10 und § 10 Abs. 2 Nr. 2.2)

 

In der aktuell gültigen Hauptsatzung ist die Zuständigkeit für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen ab einem Wert von 50.000 bis 100.000 Euro nicht geregelt. Die Bürgermeisterin ist befugt, entsprechende Aufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro zu vergeben (§ 8 Abs. 2 Nr. 10) und der UBPöS ist für Auftragsvergaben ab 100.000 Euro zuständig (§ 10 Abs. 2 Nr. 2.2).

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, die Kompetenz der Bürgermeisterin für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen auf einen Wert von bis zu 100.000 Euro festzulegen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung auf Basis des beiliegenden Entwurfs zu beschließen.


Anlage/n:

 

V. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.04.2003 (Entwurf)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung V Nachtrag Stand 19-08-14 (7 KB)