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Vorlage - V14/446/HA  

Betreff: Einrichtung einer Wald- und Naturkindergartengruppe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt / Petra Frommholz
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
17.09.2014 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Der Fachausschuss hatte in seiner Sitzung am 24.06.2014 die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten Standort für einen Waldkindergarten vorzuschlagen und ein entsprechendes Konzept zur Sitzung am 17.09.2014 vorzulegen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird weiterhin die Waldfläche im B-Plangebiet 31 (ehemaliger Schießplatz, nördlich der Lohstraße) als Fläche für eine Wald- und Naturkindergartengruppe favorisiert.

 

Voraussetzung für die Einrichtung einer Waldkindergartengruppe ist, dass den Kindern bei ex-tremen Witterungsbedingungen eine Schutzhütte als Notunterkunft zur Verfügung steht, die zugleich für die gesetzlich vorgeschriebenen pädagogischen Aufgaben außerhalb des Gruppendienstes (Elternarbeit, Fachberatung, Vor- und Nachbereitung etc.) genutzt werden kann.  Im Übrigen verbringen die Kinder und Erzieher/innen den Vormittag „unter freiem Himmel“.

 

Die Größe der Schutzhütte sollte etwa 6 x 8 m betragen; sie soll einen Gruppenraum (ca. 16 m2), ein kleines Büro (ca. 4 m2), einen Gruppennebenraum (ca. 6 – 8 m2) und zwei Toiletteneinheiten beinhalten und zudem mit Stromanschluss, fließendem Wasser und Heizung versehen sein.

 

Aufgrund der vielfältigen Problemlagen bei der Errichtung der Schutzhütte im Waldgebiet (beispielsweise Änderung des Bebauungsplanes, aufwändige Erschließung, 30 m  Freihaltezone  gemäß Landeswaldgesetz und Ausgleichszahlungen) wird vorgeschlagen, die Unterkunft auf dem Gelände der „Arche Noah“ (unterer Bereich) zu errichten. 

 

Träger und Kindergartenleitung der „Arche Noah“ haben hierzu ihr abschließendes Einvernehmen allerdings noch nicht erteilt. Zudem ist noch eine Abstimmung mit der Fachaufsicht des Kreises Ostholstein notwendig.

 

Die Schutzhütte ist baugenehmigungspflichtig. Es besteht für das Grundstück kein Bebauungsplan, sodass die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das heißt, die Hütte darf errichtet werden, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dies sollte durch eine Bauvoranfrage geklärt werden.

 

Sofern eine Realisierung auf dem Gelände der „Arche Noah“ sich als nicht möglich erweisen sollte, wird alternativ vorgeschlagen, die Schutzhütte, wie bereits 2009 / 2010 in Erwägung gezogen, im B-Plangebiet 31 auf dem Standort „S 7“ (s. Anlage) aufzustellen.

 

Um die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, sollte der Sammelpunkt für die Kinder am Parkplatz am Rensefelder Weg (nördlicher Bereich des B-Plangebietes 31) sein. Zusätzlich sollte hier eine kleine Abstellhütte (für Erste-Hilfe-Koffer, Klappspaten etc.) vorgesehen werden.

 

Die Kosten für die Schutzhütte einschließlich Anschlusskosten sowie die „kleine Abstellhütte“ belaufen sich auf etwa 50.000 Euro.

 

Ausgehend von einer Betreuungszeit von 07.30 / 08.00 Uhr bis  13.30 / 14.00 Uhr ist bei 15 Kindern über drei Jahren von ungedeckten Betriebskosten in Höhe von 50.000 Euro p. a. auszugehen, die aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen sind.

 

Für den Haushalt 2015 sind einzuwerben:

-          50.000 Euro Investitionskosten für die Schutzhütte sowie für die kleine Abstellhütte

-          25.000 Euro ungedeckte Betriebskosten (Betriebsbeginn 01.08.2015).

 

Aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation ist es für die Verwaltung allerdings nicht ersichtlich, ob ein Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder über 3 Jahren besteht. Aktuell ist lediglich ein Kind über drei auf der Warteliste, für das sich aber eine kurzfristige Lösung abzeichnet.

 

Allerdings sind infolge der Neubautätigkeiten (z. B. Erschließung B-Plangebiet Nr. 66 – Bohnrader Weg) weitere Anmeldungen zu erwarten. Außerdem ergibt sich dadurch eventuell die Möglichkeit, Elementargruppen in altersgemischte umzuwandeln.


Beschlussvorschlag:

 

Erfolgt in der Sitzung


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

50.000

Euro einmalig

 

Euro monatlich

50.000

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag: Einwerbung in den Haushalt 2015

 


Anlage/n:

 

Auszug aus dem B-Plan Nr. 31

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Waldkindergarten B-Plan 31 (2264 KB)