Vorlage - V14/527/BA
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Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 23.06.2014 wurde die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund in der Zeit vom 21.08.- 22.09.2014 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.
Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1C – wird nachgereicht - ). Sie haben zu keinen Änderungen geführt. Der Text und die Begründung wurden redaktionell geringfügig ergänzt (z.B. um den Hinweis auf die einsehbaren DIN-Vorschriften), so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1B) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.
Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Im Zusammenhang mit der Herstellung des Wendehammers ist mit dem Grundstückseigentümer/Investor ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B+C
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 72 nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald der städtebauliche Vertrag im Hinblick auf die Ergänzung der Erschließungsanlage rechtswirksam abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig | |
| Euro monatlich | |
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | ||
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | ||
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | ||
Deckungsvorschlag: |
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 1. Abwägung Anlage 1 A (4035 KB) | |||
2 | öffentlich | 2. Abwägung Anlage 1 B (3586 KB) | |||
3 | öffentlich | 4. Planzeichnung BP 72 ALLRIS (631 KB) | |||
4 | öffentlich | 5. B-Plan 72 Planzeichenerklärung (53 KB) | |||
5 | öffentlich | 6. B-Plan 72 Text ALLRIS (138 KB) | |||
6 | öffentlich | 7. Begründung BP 72 ALLRIS (178 KB) | |||
7 | öffentlich | 3 Abwägung Anlage 1 C (150 KB) | |||
8 | öffentlich | 3.1. Anlage 1 zu Anlage 1 C (605 KB) | |||
9 | öffentlich | 3.2. Anlage 2 zu Anlage 1 C (541 KB) |