Vorlage - V14/540/BA
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Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Mit der 5. Änd. des Bebauungsplanes 11 soll für den betreffenden Bereich die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von Terrassenüberdachungen/Wintergärten geschaffen werden. Desweiteren soll in diesem Zusammenhang die im Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- festgesetzte -jedoch nicht umgesetzte- Erschließungssituation (öffentliche Straßenverkehrsfläche inkl. Wendehammer) neu geregelt werden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit und die Gemeindevertretung haben in ihren Sitzungen am 25.11.2013 und 10.12.2013 der städtebaulichen Zielsetzung (Errichtung von Terrassendächern, Wintergärten o.ä.) zugestimmt. Es werden keine städtebaulichen Gründe gesehen, die entgegenstehen.
Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.
Die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten wurde von den Antragstellern unterzeichnet und wird wirksam, sobald eine Bürgschaft oder Überweisung eingegangen ist.
Der Geltungsbereich ist zurzeit durch den Bebauungsplane Nr. 11, 2. Änderung und Ergänzung (s. Anlage 2) und den Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- (s. Anlage 3) überplant.
Im Flächennutzungsplan ist der zu überplanende Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 4).
Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll die Errichtung von Terrassenüberdachungen planungsrechtlich geregelt werden.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen: 4
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlagen 1-4 BP11-5 (3330 KB) |