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Vorlage - V14/548/HA  

Betreff: Annahme von Spenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Anhörung
08.12.2014 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 wurde auch die Annahme von Spenden durch Gebietskörperschaften neu geregelt.

 

Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme entscheidet gemäß Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2 Nr. 7) bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Bürgermeisterin, darüber hinaus die Gemeindevertretung. Hierzu erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht und leitet diesen der Gemeindevertretung zu. In dem Bericht sind Zuwendungen, die über 50,00 Euro hinausgehen, aufzuführen.

 

Auch wenn es in dieser Vorschrift nicht explizit vorgesehen ist, hat dies gemäß Erlass des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu geschehen (Transparenzgebot).

 

Nachfolgend aufgeführte Spenden wurden 2014 vereinnahmt:

Datum

Spender

Verwendungszweck

Betrag

20.01.2014

Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung

Kunstrasenprojekt

50.000,00 €

20.03.2014

Kulturstiftung der Sparkasse Holstein

Herrenhauskonzerte

500,00 €

10.07.2014

ATSV Stockelsdorf

Kunstrasenprojekt

21.103,90 €

 

Die den Freiwilligen Feuerwehren zugewendeten Spenden sind in der Anlage aufgeführt.

 

Zudem wird die Gemeinde Stockelsdorf Ende November 2014 eine Spende für soziale Zwecke von der Fa. Famila erhalten (exakte Höhe ist noch nicht bekannt).

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 


Anlage/n: Aufstellung der Spenden für die Freiwilligen Feuerwehren

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spendenliste 2014 Feuerwehren (677 KB)