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Vorlage - V14/559/BA  

Betreff: Einziehung eines Teilstückes des Verbindungsweges zwischen Obernwohlde und Krumbeck (Flurstücke 166 + 174 jeweils teilweise, Flurstück 170 ganz, Flur 0, Gemarkung Krumbeck) nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
08.12.2014 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Keine Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Begleitend zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windkraftanlage am Verbindungsweg zwischen Krumbeck und Obernwohlde (Repowering) wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Durchführung eines Einziehungsverfahrens nach § 8 StrWG für ein Teilstück der Flurstücke 166 + 174 und das gesamte Flurstück 170, Flur 0, Gemarkung Krumbeck (s. Anlage) einzuleiten. Der  Straßenabschnitt hat keine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr von Krumbeck nach Obernwohlde, der über die K 37 gesichert ist. Eine zeitweise Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer sowie die Nutzung durch Anlieger wird privatrechtlich im Rahmen des Übertragungs- / Kaufvertrages geregelt.

Nach erfolgter Einziehung wird der Straßenabschnitt der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital übertragen.

Das Auslegungsverfahren nach § 8 Abs. 4 StrWG hat in der Zeit vom 10.10.2014 bis zum 07.11.2014 stattgefunden. Gemäß § 8 Abs. 4 konnten Einwendungen gegen die Einziehung bis zum 21.11.2014 vorgebracht werden.

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Die Einziehung kann somit bekannt gemacht werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

„Die Einziehung nach § 8 StrWG eines Teilstückes der Flurstücke 166 + 174 und des gesamten Flurstückes 170, Flur 0, Gemarkung Krumbeck (siehe anliegenden Plan – Bestandteil des Beschlusses) wird beschlossen. Die Einziehung ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan Einziehung (454 KB)