Vorlage - V14/559/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Begleitend zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windkraftanlage am Verbindungsweg zwischen Krumbeck und Obernwohlde (Repowering) wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Durchführung eines Einziehungsverfahrens nach § 8 StrWG für ein Teilstück der Flurstücke 166 + 174 und das gesamte Flurstück 170, Flur 0, Gemarkung Krumbeck (s. Anlage) einzuleiten. Der Straßenabschnitt hat keine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr von Krumbeck nach Obernwohlde, der über die K 37 gesichert ist. Eine zeitweise Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer sowie die Nutzung durch Anlieger wird privatrechtlich im Rahmen des Übertragungs- / Kaufvertrages geregelt.
Nach erfolgter Einziehung wird der Straßenabschnitt der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital übertragen.
Das Auslegungsverfahren nach § 8 Abs. 4 StrWG hat in der Zeit vom 10.10.2014 bis zum 07.11.2014 stattgefunden. Gemäß § 8 Abs. 4 konnten Einwendungen gegen die Einziehung bis zum 21.11.2014 vorgebracht werden.
Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Die Einziehung kann somit bekannt gemacht werden.
Beschlussvorschlag:
„Die Einziehung nach § 8 StrWG eines Teilstückes der Flurstücke 166 + 174 und des gesamten Flurstückes 170, Flur 0, Gemarkung Krumbeck (siehe anliegenden Plan – Bestandteil des Beschlusses) wird beschlossen. Die Einziehung ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan Einziehung (454 KB) |