Vorlage - V15/572/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Nach umfangreichem Schriftwechsel und zahlreichen Beratungen im Hauptausschuss hatte die Kommunalaufsicht unter Einbeziehung der zweckidentischen Hilfsangebote für Frauen vor Ort seit 2005 eine wöchentliche Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten (GB) der Gemeinde Stockelsdorf von 10 h akzeptiert. Der gesetzlich nicht völlig ausgeschlossenen Möglichkeit, die Gleichstellungsarbeit ehrenamtlich verrichten zu lassen, hingegen wurde wenig Erfolgsaussicht beigemessen.
Nunmehr hat die Kommunalaufsicht, nach einer Anfrage „aus dem politischen Raum Stockelsdorfs“, das Thema erneut aufgegriffen, und mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (Innenministerium) sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (Sozialministerium) erörtert.
Letztlich hat das Innenministerium festgestellt, dass die Unterschreitung des Beschäftigungsumfanges von 50 % bei der geltenden Rechtslage nicht generell als Rechtsverstoß bewertet werden kann. Gleichwohl genügt die Ausweisung mit einer 0,26 Stelle (= 10 h wöchentlich) in Stockelsdorf den rechtlichen Anforderungen nicht. Dabei wurde Bezug genommen auf die Rechtsprechung, die zum Teil im Tenor davon ausgeht, dass eine hauptamtliche GB nicht mit weniger als 50% der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft beschäftigt werden kann. Es gibt aber auch, so das Innenministerium, „die nicht abwegige Gegenauffassung“, die einen Beschäftigungsumfang von einem Drittel für ausreichend hält, um der Hauptamtlichkeit noch zu genügen.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommunalaufsicht die Gemeinde Stockelsdorf mit E-Mail vom 13.01.2015 (s. beiliegenden Ausdruck) gebeten, über einen Nachtrag zum Stellenplan die Ausweisung der Stelle der GB im Sinne einer rechtskonformen Ausgestaltung anzuheben.
Im Rahmen des Nachtragstellenplans wird auch über eine Personalverstärkung im Bereich der Betreuung der Asylbewerber/innen (Wohnungsakquise und Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz) zu beraten sein.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, über einen Nachtragshaushaltsplan bzw. Nachtragsstellenplan die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten von 0,26 auf 0,33 anzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
Ca. 3.000 Euro | Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: