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Vorlage - V15/576/HA  

Betreff: Errichtung einer Wald- und Naturkindergartengruppe in Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
16.02.2015 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

 

Begründung:

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur hatte in seiner Sitzung vom 17.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

1)      Die Schutzhütte für die Wald- und Naturkindergartengruppe soll im B-Plangebiet Nr. 31 errichtet werden. Hierfür ist der Standort „S 7“ vorzusehen.

2)      Die Größe der Schutzhütte soll etwa 6 x 8 m betragen, Sie soll  einen Gruppenraum (ca. 16 m2), ein kleines Büro (ca. 4 m2), einen Gruppennebenraum (ca. 6-8 m2) und zwei Toiletteneinheiten beinhalten und mit Stromanschluss, fließendem Wasser und Heizung versehen sein.

3)      Sammelpunkt für die Kinder soll am Parkplatz am Rensefelder Weg sein. Hier soll zusätzlich eine kleine Abstellhütte errichtet werden.

4)      Das Verfahren zur Änderung des B-Planes 31 ist fortzusetzen.

 

 

Die Kosten für die Schutzhütte einschließlich Anschlusskosten sowie die „kleine Abstellhütte“ wurden auf etwa 50.000 Euro taxiert und in den Haushalt 2015 eingeworben. Ferner wurden -ausgehend von einer Betreuungszeit von 07.30 / 08.00 Uhr bis  13.30 / 14.00 Uhr und 15 Kindern über drei Jahren - Betriebskosten in Höhe von 50.000 Euro p. a. im Haushalt vorgesehen.

 

In der Folgezeit wurden mehrere Abstimmungsgespräche mit der Fachaufsicht des Kreises Ostholstein und dem künftigen Träger der Einrichtung, dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Ostholstein e.V., geführt, zuletzt am 13.01.2015.

 

Ein Problempunkt war dabei die vom Träger vorgesehene regelmäßige Einnahme des Mittag-essens in der Schutzhütte. Dies ist nach Auffassung der Fachaufsicht nicht mit dem Charakter einer Schutzhütte kompatibel und hätte im Ergebnis dazu geführt, dass die „Schutzhütte“ als konventioneller Gruppenraum errichtet werden muss.  Daraufhin wurde das pädagogische Konzept für diese Gruppe überarbeitet (s. Anlage). Ferner wurde einvernehmlich festgestellt, dass auf die kleine Abstellhütte am Sammelpunkt verzichtet werden kann, wenn in der Schutzhütte ein Abstellraum vorgesehen wird. Gleichwohl ist aber bereits jetzt absehbar, dass die kalkulierten 50.000 Euro nicht auskömmlich sein werden. Eine konkretisierte Kostenschätzung wird in der Sitzung vorgelegt.

 

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 soll in Kürze fortgesetzt werden.

 

Als Betriebsbeginn wird der 01.04.2016 angestrebt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss und Gemeindevertretung werden gebeten, für die Realisierung der Schutzhütte überplanmäßig                  Euro zur bereitzustellen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Waldkindergarten päd Konzept.doc (946 KB)