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Vorlage - V15/589/HA  

Betreff: Kooperation des Lotsendienstes Stockelsdorf mit dem Pflegenetz im östlichen Holstein e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
16.02.2015 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 dem „Pflegenetz im östlichen Holstein e. V. (PNöH)“ die Durchführung der Aufgabe „Pflegestützpunkt im Kreis Ostholstein“ übertragen und festgelegt, dass eine Nebenstelle in Bad Schwartau eingerichtet werden soll. Bestandteil des Beschlusses war ferner, dass vorhandene Angebote zur Pflegeberatung, wie z. B. in Stockelsdorf (Lotsendienst Stockelsdorf), im Wege der Kooperation genutzt werden sollen.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat großes Interesse, dass die Kooperation zustande kommt und die vernetzten Strukturen des seit 2009 bestehenden Stockelsdorfer Lotsendienst in die Beratungstätigkeit eingebunden werden. Mehrere Abstimmungsgespräche zwischen dem PNöH und dem Lotsendienst sind bereit geführt worden, bisher jedoch ohne konkretes Ergebnis.

 

Zu einer ernsthaften und verbindlichen Kooperation gehört aus Sicht der Gemeinde Stockelsdorf, dass das PNöH Mitglied im „Lotsendienst e.V.“ wird. Über den Vereinsbeitritt wurde offenbar auch grundsätzliches Einvernehmen erzielt, nicht jedoch über die Höhe des Mitgliedsbeitrages. Das PNöH ist nur bereit, einen Beitrag von 100 Euro p. a. und nicht, wie gemäß Beitragsordnung des Vereins festgelegt, 60 bzw. 100 Euro monatlich zu zahlen. Als Begründung wurde vorgetragen, dass das vom Kreis Ostholstein dem PNöH zur Verfügung gestellte Budget zweckgebunden sei und nicht für Vereinsbeiträge verwendet werden dürfe. Vom Kreis Ostholstein wurde zwischenzeitlich diese Aussage bestätigt. Über den Landesrahmenvertrag ist die Verwendung der bereitgestellten Mittel abschließend vorgegeben. Eine Bezuschussung des Lotsendienstes oder ein Vereinsbeitritt mit Beitragsverpflichtung ist danach definitiv ausgeschlossen.

 

Um die Kooperation zu fördern, ist von der Kreisverwaltung ein „Letter of Intent“ erstellt worden (s. Anlage).

 

In der Sitzung werden die Vorsitzende des Lotsendienstes Stockelsdorf e.V., Frau Birgitt Beckmann, und / oder ihr Stellvertreter, Herr Till Niemeyer, über den aktuellen Sachstand berichten. 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Erfolgt ggf. in der Sitzung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

Letter of Intent

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lotsendienst LoI (348 KB)