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Vorlage - V15/592/HA  

Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
25.02.2015 
10. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Containeranlage (Erdgeschoss) wird weitgehend barrierefrei erstellt.

 

 

Begründung:

 

Im Kalenderjahr 2014 wurden der Gemeinde Stockelsdorf vom Kreis Ostholstein 37 Flüchtlinge zugewiesen. Gemäß Quote wären jedoch 46 Personen aufzunehmen gewesen, sodass die Gemeinde Stockelsdorf mit einem Minus von 9 Personen in das Jahr 2015 gestartet ist. Nach der Prognose des Kreises sind neben diesen 9 Personen in diesem Jahr weitere 74 Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen, sodass das Gesamtkontingent für 2015 83 Personen beträgt.

 

Dabei ist eher von einer steigenden Zahl auszugehen. Allein im Januar 2015 hat die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster rund 1.100 Personen verzeichnet. Das sind 170 % mehr als im Januar 2014. Das hat zur Folge, dass die Aufenthaltsdauer in Neumünster weiter verkürzt wird und die Asylbewerber/innen ab sofort an die Kreise verteilt werden, ohne dass sie zuvor einen Asylantrag gestellt haben.

 

Die Migranten kommen im Wesentlichen aus Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea und Armenien, daneben aber auch aus Serbien, Kroatien, Albanien und dem Kosovo.

 

Bei der Betreuung der Flüchtlinge wird die Verwaltung in vielfältiger Weise durch den Arbeitskreis „Willkommenskultur für Flüchtlinge in Stockelsdorf“ unterstützt. Träger des Arbeitskreises ist seit Dezember 2014 formal das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Ostholstein e.V..

 

Die Kapazitäten im Migrantenwohnheim Brandenbrooker Weg sind vollständig ausgeschöpft. Es herrscht nur geringfügige Fluktuation, sodass eine adäquate Unterbringung nur durch Anmietung von privaten Wohnungen gewährleistet werden konnte. Mittlerweile wurden von der Gemeinde etwa 15 Wohnungen angemietet. Allerdings ist das Wohnungsangebot für diesen Zweck sehr begrenzt. Hotelunterbringungen konnten bisher vermieden werden, jedoch war es unumgänglich, zur Überbrückung eine Ferienwohnung zu belegen.

 

Die am 18.02. bzw. 15.04.2014 beschlossene Wohncontaineranlage ist noch nicht errichtet worden. Die Baugenehmigung wird kurzfristig erwartet. Die Bezugsfertigkeit wird voraussichtlich im Februar d. J. gegeben sein.

 

Im Baugenehmigungsverfahren (Vorbescheid) wurde die Kapazität von 20 auf 18 Personen reduziert. Eine als Wohnraum vorgesehene Containereinheit musste als Aufenthaltsraum umgewidmet werden.

 

Da die Anmietung weiterer Wohnungen zunehmend schwieriger wird, ist bereits jetzt abzusehen, dass zusätzlicher Wohnraum dringend geschaffen werden muss. Wegen der schnellen Realisierbarkeit schlage ich daher vor, die Wohncontaineranlage – wie ursprünglich vorgesehen – um ein zweites Geschoss zu erweitern, und zwar mit folgender Raumaufteilung:

 

-          9 Wohnräume mit einer Größe von netto etwa 13 m2 für jeweils 2 Personen

-          1 Aufenthaltsraum mit einer Größe von etwa 13 m2

-          2 Sanitärtrakte (jeweils ca. 13 m2

-          2 Küchenbereiche  (jeweils ca. 13 m2)

-          3 Flureinheiten (jeweils 13 m2).

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur wird in seiner Sitzung über vorstehendes Raumprogramm beraten.

 

Die Konditionen für die Anmietung des Obergeschosses betragen rund 4.000 Euro monatlich bzw. 48.000 Euro p. a. inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich entstehen Kosten für Anlieferung, Montage, Kraneinsatz, Versicherung etc. von etwa 11.000 Euro.

 

Noch nicht enthalten sind allerdings die Bewirtschaftungskosten, geschätzt p. a. 10.000 Euro, und die Einrichtung der Wohncontainer, geschätzt 10.000 Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Kosten über die Benutzungsgebühren wieder refinanziert wird.

 

Die Mietdauer soll möglichst mit der des Untergeschosses synchronisiert werden.

 

Im Haushalt 2015 sind für dieses Vorhaben keine Mittel eingeplant. Der Hauptausschuss wird daher gebeten, für die Erweiterung der Containeranlage 80.000 Euro außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Wie vorstehend aufgeführt, hat die Gemeinde bereits etwa 15 Wohnungen für Flüchtlinge angemietet. Weitere Objekte werden auf ihre Geeignetheit untersucht. Konkrete Verhandlungen mit verschiedenen Eigentümern / Vermietern werden geführt.

 

Im Haushalt 2015 sind für die Anmietung von Wohnraum für Migranten unter dem Produktkonto 315510.5231000 insgesamt 40.000 Euro bereitgestellt worden. Benötigt werden aber in Anbetracht der hohen Zuweisungszahlen mindestens 180.000 Euro. Aber auch hier werden die Kosten weitgehend über die Benutzungsgebühren refinanziert, sodass eine Deckung der Mehrausgaben gegeben ist.  Der Hauptausschuss wird deshalb gebeten, für die Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge 140.000 Euro überplanmäßig bereitzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, für die Erweiterung der Wohncontaineranlage (Anmietung eines Obergeschosses) außerplanmäßig 80.000 Euro und für die Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge überplanmäßig 140.000 Euro bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

Grundrissplan für die Erweiterung der Wohncontaineranlage

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wohncontainer Grundriss (547 KB)