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Vorlage - V15/636/OA  

Betreff: Gebührensatzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Matho, Björn
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
27.04.2015 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.05.2015 
13. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

---

 

Begründung:

 

Zur Ausschöpfung des Einnahmepotentials der Gemeinden werden diese durch § 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) ermächtigt kommunale Abgaben zu erheben. Eine spezielle Ermächtigungsnorm zur Erhebung von Feuerwehrgebühren stellt § 29 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein (BrSchG) dar. Hiernach können für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren Gebühren erhoben werden, soweit der Einsatz nicht nach § 29 Abs. 1 BrSchG unentgeltlich ist.

 

Grundlage für die in der Satzung festgelegten Gebührensätze ist die in ihren wesentlichen Auszügen beigefügte Kalkulation. Die Gebühren sollen gem. § 6 Abs. 2 KAG so bemessen werden, dass die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und der Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.

 

Im Bereich Brandschutz ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Gemeinden gem. § 2 BrSchG eine angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr vorzuhalten haben. Die Feuerwehr ist nach § 6 Abs. 1 BrSchG verpflichtet, in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Folglich können im Bereich Brandschutz keine kostendeckenden Einnahmen erzielt werden.

 

Da die Vorhaltung der Feuerwehr nicht zu Lasten des Gebührenzahlers gehen darf, ist bei der Kalkulation der Gebühren stets zwischen Betriebskosten und Vorhaltekosten zu unterscheiden. Alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Ausrücken der Feuerwehr (z. B. im Brandfall) entstehen, sind Betriebskosten. Alle Kosten, die die Bereitschaft der Feuerwehr rund um die Uhr sicherstellen, sind Vorhaltekosten (z. B. die Kosten des Feuerwehrgerätehauses).

 

Die Betriebskosten werden auf die Stunden der geleisteten Einsätze umgelegt, Vorhaltekosten hingegen auf die Gesamtstunden eines Jahres (8760 Stunden).

 

Grundlage der beigefügten Kalkulation sind die Kosten der Jahre 2011, 2012 und 2013. Die Gesamtkosten wurden in Kostenarten aufgeteilt und Kostenstellen zugeordnet. Die Gebührensätze für das Personal und die einzelnen Fahrzeuge wurden durch Bildung von Mittelwerten berechnet. Dabei wurde bei gleichwertigen Fahrzeugen eine einheitliche Gebühr ermittelt.

 

Die Gebühren für einen Fehlalarm einer Brandmeldeanlage (BMA) und eine missbräuchliche Alarmierung sind, wie in der beigefügten Kalkulation ausgeführt, entsprechend der aktuellen Alarm- und Ausrückordnung (AAO) kalkuliert.

 

Es soll alle drei Jahre geprüft werden, ob die Kalkulation an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss.

 

Gem. § 76 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen vorrangig aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen. Zur Ausschöpfung aller Einnahmepotentiale wird die Feuerwehrgebührensatzung erlassen.

 

Der Satzungstext entstammt weitestgehend dem Brandschutzgesetz. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die auf Grundlage der Kalkulation vom 25.03.2015 erstellte Gebührensatzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren wird entsprechend der anliegenden Fassung beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

keine

Euro einmalig

keine

Euro monatlich

keine

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

1. Aufgabenstellung: Erstellung einer Gebührenkalkulation

2. Jahreswerte 2011 – 2013 des Produktes 126010 (Feuerwehrwesen)

3. Drei-Jahres-Kostenaufstellung (Abschreibungen / kalk. Zinsen / Externe Zuwendungen)

4. Einsatzstunden Fahrzeuge / Anzahl der Einsatzkräfte (2011 – 2013)

5. Nutzflächen der Feuerwehrgerätehäuser

6. Kostenstellenrechnung Feuerwehrgerätehäuser (2011 – 2013)

7. Einsatzstunden Fahrzeuge (2011 – 2013)

8. Kostenstellenrechnung Personal (2011 - 2013)

9. Berechnung der Ansätze für Vorhaltekosten

10. Kostenstellensätze – Mittelwerte (2011 – 2013)

11. Stundensätze Fahrzeuge - Mittelwerte (Übersicht)

12. Berechnung der Gebühren für Fehlalarme (BMA) und missbräuchliche Alarmierungen

13. Satzungstext

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1.Vollkostenrechnung Gebührenkalkulation.2015 (506 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2.Kontostände2011-2013 (77 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3.Gebührenkalkulation.dreiJahre.2015 (146 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4.Einsatzstunden Fahrzeuge 2011 (52 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage5.Gerätehäuser.Nutzflächen (62 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage6.1.Kostenstellenrechnung Fw-Gerätehaus 2011 (76 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage6.2.Kostenstellenrechnung Fw-Gerätehaus 2012 (77 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Anlage6.3.Kostenstellenrechnung Fw-Gerätehaus 2013 (77 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Anlage7.1.Einsatzstunden2011 (104 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Anlage7.2.Einsatzstunden2012 (104 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Anlage7.3.Einsatzstunden2013 (104 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich Anlage8.1.Kostenstellenrechnung Personal 2011 (57 KB)    
Anlage 13 13 öffentlich Anlage8.2.Kostenstellenrechnung Personal 2012 (57 KB)    
Anlage 14 14 öffentlich Anlage8.3.Kostenstellenrechnung Personal 2013 (57 KB)    
Anlage 15 15 öffentlich Anlage9.Berechnung Vorhaltekosten (41 KB)    
Anlage 16 16 öffentlich Anlage10.Kostenstellensätze - Mittelwerte 2011-2013 (81 KB)    
Anlage 17 17 öffentlich Anlage11.Stundensätze Mittelwerte Übersicht (46 KB)    
Anlage 18 18 öffentlich Anlage12.Berechnung.Gebühren.Fehlalarme (63 KB)    
Anlage 19 19 öffentlich Anlage13.Feuerwehrgebührensatzung2015 (177 KB)