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Vorlage - V15/638/HA  

Betreff: Erlass der ersten Nachtragshaushaltssatzung mit dem ersten Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.05.2015 
13. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Mit E-Mail vom 13.01.2015 hatte der Fachdienst Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein mitgeteilt, dass die bisher akzeptierte Ausweisung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit 0,26 (= 10 h wöchentlich) den rechtlichen Anforderungen nicht genügt und um eine Anhebung im Sinne einer rechtskonformen Ausgestaltung auf 0,33 (= 13 h wöchentlich) gebeten. Die Stelle lfd. Nr. 26 ist im beiliegenden Nachtragsstellenplan gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 25.02.2015 entsprechend angehoben worden.

 

Ferner ist infolge des kontinuierlich steigenden Zustroms von Flüchtlingen eine Personalverstärkung im Bereich Wohnungsakquise, Wohnungsausstattung und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erforderlich. Mit lfd. Nr. 57 (+ 0,65 h = 25 h / wöchentlich) und 58 (+ 0,51 h = 20 h / wöchentlich) sind zwei Teilzeitstellen für diesen Zweck neu geschaffen worden.

 

Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Stellen gegenüber dem Ursprungsstellenplan um 1,23 Stellen von 80,34 auf 81,57 Stellen.

 

Auf einen Nachtragshaushaltsplan wird zumindest vorerst verzichtet, da davon ausgegangen wird, dass die zusätzlich entstehenden Personalkosten über das Personalbudget gedeckt sind. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Laufe des Haushaltsjahres über einen Nachtragshaushaltsplan nachgesteuert werden muss.

 

Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.04.2015 vorberaten und der Gemeindevertretung empfohlen, die erste Nachtragshaushaltssatzung mit dem ersten Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der erste Nachtragsstellenplan 2015 wird – wie in der Anlage dargestellt – beschlossen.

Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird – wie in der Anlage dargestellt – erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

-          Erste Nachtragshaushaltssatzung 2015

-          Vorbericht

-          Erster Nachtragsstellenplan 2015

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1 Nachtragsstellenplan 2015 mit Anlagen (5865 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 1. Nachtragssatzung (6 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Vorbericht 2015 - 1 Nachtrag (6 KB)