Vorlage - V15/639/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Belange der Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 08.07.2014 wurde die öffentliche Auslegung zur Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf) in der Zeit vom 24.07. bis 25.08.2014 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1 B). Sie haben lediglich zu Änderungen der Begründung (Umweltbericht) sowie der Fachbeiträge Natur und Landschaft und Landschaftsbild geführt. Parallel zur Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung - wird der Bebauungsplan Nr. 75 aufgestellt. Da sich der Großteil der Eingaben auf beide Bauleitpläne bezieht, wurde eine gemeinsame Abwägungstabelle erstellt. Der abschließende Beschluss kann gefasst werden.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage 1A, ebenfalls gemeinsam für 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 75).
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der abschließende Beschluss vorgesehen, so dass anschließend die Genehmigung beim Innenministerium beantragt werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A + B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf).
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen. Nach Erteilung der Genehmigung ist die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung - nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald der vorhabenbezogene städtebauliche Vertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: