Vorlage - V15/642/BA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf plant, die Aufenthaltsqualität im Stockelsdorfer Herrengartenpark weiter zu steigern und in diesem Zusammenhang auch die Fläche von derzeit 4 ha auf 6 ha zu erweitern. Mit dieser Zielsetzung soll ein Entwicklungskonzept erstellt werden, das zwar noch keine Detailplanung beinhaltet, aber Handlungsmaxime für die künftigen Schritte werden soll.
Die Gemeinde Stockelsdorf hat das Lübecker Landschaftsarchitekturbüro ter Balk mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt (Entwurf s. Anlage 1).
Der Konzeptentwurf wird in der Sitzung erläutert.
Für den 20.05.2015 plant die Gemeinde eine weitere Veranstaltung im Herrenhaus, bei der die Bürgerinnen und Bürger informiert und beteiligt werden.
Der Konzeptentwurf, der nach Auswertung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung dann noch einmal in den Gremien (Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit und Gemeindevertretung) beraten werden soll, stellt noch keine konkrete Entwurfsplanung dar, sondern soll umsetzbare Handlungsfelder aufzeigen und quasi in Form eines Rahmenplanes (Beispiel: Entwicklung des Ortsmittelpunktes) Leitlinie für das künftige Handeln der Kommune bei der Aufwertung und Erweiterung des Herrengartenparkes sein.
Auf dieser Basis sollen dann die weiteren Schritte beschlossen werden.
In Anbetracht der zu erwartenden Kosten und der Verfügbarkeit der Flächen wäre voraussichtlich eine abschnittsweise Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll.
Für die Konzepterstellung sind 20.000 € veranschlagt. In diesem Zusammenhang erhält die Gemeinde Stockelsdorf einen Zuschuss von rund 9.300 € über die AktivRegion Innere Lübecker Bucht.
Beschlussvorschlag:
Alternative A):
„Der beigefügte Entwurf des Entwicklungskonzeptes Herrengartenpark ist am 20.05.2015 im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorzustellen und zu erörtern.“
Alternative B):
„Der beigefügte Entwurf des Entwicklungskonzeptes Herrengartenpark ist am 20.05.2015 im Rahmen einer Bürgerbeteiligung mit folgenden Änderungen
- .......
- .......
- .......
vorzustellen und zu erörtern.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage: 1
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 2015-05-07 HGS Konzeptplan (509 KB) |