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Vorlage - V15/644/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 a, 3. Änderung+Erweiterung für das Gebiet östlich angrenzend an die Rudolf-Diesel-Straße, westlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südlich der L184
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.05.2015 
13. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Im Hauptausschuss am 28.04.2015 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Unterbringung von Migranten - Ausweisung von Flächen für den Geschosswohnungsbau -“ u.a. über den Bereich zwischen dem Bebauungsplangebiet Nr. 28 a und dem Bebauungsplangebiet Nr. 56, 1. Erweiterung (Flur 4, Teilstück aus Flurstück 2/50) beraten. Diesen Standort wurde auch bereits im Hauptausschuss am 25.02.2015 und in der Informationsveranstaltung im Herrenhaus am 30.03.2015 vorgestellt.

 

Der Hauptausschuss hat empfohlen, für das o.g. Grundstück (s. Anlage 1) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Geschosswohnungsbauten, in denen auch Migranten untergebracht werden können, zu schaffen.

Hierzu ist die Aufstellung der 3. Änderung+Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 a erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung+Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 a ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 2).

 

Die ca. 3.500 m² große Grundstücksfläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist derzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist die Fläche als „Gemischte Baufläche“ aus (s. Anlage 3).

An die Fläche grenzt westlich der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28 a (Gewerbegebiet) und östlich der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 56, 1. Erweiterung (Allgemeines Wohngebiet), s. Anlagen 4+5.

 

Die Erschließung des Areals soll über die Rudolf-Diesel-Straße erfolgen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet östlich angrenzend an die Rudolf-Diesel-Straße, westlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südlich der L184 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 a, 3. Änderung+Erweiterung beschlossen. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (496 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (403 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 (1277 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 (815 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 (625 KB)