Vorlage - V15/656/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2014 sowie die Vorschauen 2015 und 2016 ergeben eine durchschnittliche Jahresgebühr von 1,141 EUR, gerundet 1,14 EUR, je veranlagten Straßenfrontmeter.
Die durchschnittliche Gebührenobergrenze beträgt weiterhin 1,14 EUR, so dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.
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Beschlussvorschlag:
- Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2014 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Gebührenvorschauen 2015 und 2016 mit einer durchschnittlichen Gebühr in Höhe von 1,14 EUR für die Jahre 2014 bis 2016 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Gebührenbedarfsberechnung, Gebührenkalkulation 2014, Vorschau 2015 und 2016
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | doc07020620150518140853 (1181 KB) |