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Vorlage - V15/660/HA  

Betreff: Mitwirkung der Gemeinde Stockelsdorf an der Errichtung einer kreisweiten Breitbandinfrastrukturorganistion als besondere Sparte des Zweckverbandes Ostholstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
15.06.2015 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

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Begründung:

 

Das Internet ist heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil in vielen wirtschaftlichen und privaten Lebensbereichen.

Aufgrund der steigenden Nachfrage und der ständigen Entwicklung neuer datenintensiver Anwendungen wächst der Datenverkehr mit hohen Raten und der Bedarf nach schnellen Verbindungen wird immer größer. Bei Bandbreitennachfragen von über 100 Mbit/s stoßen die die bisherigen kupferbasierten Technologien an ihre Grenzen.

Derzeit sind im ländlichen Raum des Kreises Ostholstein und im Gemeindegebiet Stockelsdorf viele Dorfschaften mit Übertragungsraten unter 2 Mbit/s versorgt. Diese Unterversorgung erweist sich zunehmend als Standortnachteil für die Bewohner und die gewerblichen Betriebe des ländlichen Raumes. Gerade im ländlichen Bereich mit seiner geringen Bevölkerungsdichte und den damit verbundenen höheren Ausbaukosten besteht in vielen Fällen in wettbewerblicher Hinsicht ein Marktversagen, d.h. es findet sich kein Investor, der eine Breitbandinfrastruktur erstellt, finanziert und betreibt.

 

Aus diesem Grund plant auch der Kreis Ostholstein den eigenständigen glasfaserbasierten Breitbandausbau bis in das Haus (FTTB). Ziel des Kreises Ostholstein ist die Errichtung eines passiven Breitbandnetzes in kommunaler Trägerschaft mit gleichzeitiger Verpachtung an einen privaten Betreiber.

Der Kreis Ostholstein hat die Projektentwicklung und -begleitung an die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH (EGOH) übertragen.

 

Die EGOH hat im Juli 2014 zur Unterstützung des Vorhabens folgende Gutachten und Planungen in Auftrag gegeben, die am 20. und 21. Januar 2015 den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt wurden:

 

a)      Erstellung eines Gutachtens zu Rechtsformen einer kommunalen Breitbandstrukturorganisation durch die Kanzlei Weissleder Ewer, Kiel

 

b)      Erstellung einer technischen Netzplanung durch die TÜV Rheinland Consulting GmbH (TRC)

c)      Businessplan durch das Infrastrukturzentrum der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

 

zu a):

 

Die Kanzlei Weissleder Ewer empfiehlt die Gründung eines neuen Zweckverbandes oder besser einem bestehenden Zweckverband die Aufgabe zu übertragen.

 

zu b):

 

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Aufrüstung der Kabelverzweiger (KVz) eine

nicht zukunftsfähige Übergangslösung darstellt, da die bestehenden Kupferleitungen vom

KVz zum Haus an physikalische Grenzen stoßen und ein späteres Nachrüsten auf Glasfaser

einen erheblich höheren Investitionsaufwand bedeuten würde.

Anmerkung:

Dies trifft auch für die jetzt ertüchtigten KVz  in den Ortschaften Stockelsdorf und Eckhorst zu.

 

zu c):

 

Der Businessplan basiert auf folgenden Punkten:

 

-          Die Städte und Gemeinden übertragen die Aufgabe „Breitbandversorgung“ einem Zweckverband.

-          der Zweckverband stellt die Finanzierung sicher und schreibt den Bau, den Betrieb und die langfristige Anpachtung (mindestens 20 Jahre) des Glasfasernetzes europaweit aus. Der Ausbau erfolgt in regionalen Bauabschnitten/Clustern.

-          Der Zweckverband vereinbart mit dem Auftragnehmer und Pächter zur Vermeidung von

Fehlinvestitionen und mit Sicherung der Rentabilität/Pachtzahlungsfähigkeit, dass mit dem Bau eines Clusters grundsätzlich erst dann begonnen wird, wenn eine Anschlussquote von 60% erreicht ist.

 

Da mit dem Zweckverband Ostholstein (ZVO) bereits ein kreisweit tätiger Zweckverband besteht, wäre es sinnvoll, dem ZVO zusätzlich, mit Zustimmung seiner Mitglieder, die Aufgabe zu übertragen

 

Für die Gemeinde Stockelsdorf werden mit Beitritt in die zugründende Breitbandsparte des Zweckverbandes Ostholstein über einen öffentlich/rechtlichen Vertrag, folgende Kosten entstehen:

 

              Im Gründungsjahr 2015/2016                            einmalig                93.157,00€

              In der Betriebsphase 2024 bis 2043                            jährlich                            116.397,00€ insgesamt 2.327.934,00€              (Liquiditätsbedarf).

              In der Betriebsphase 2044 - 2050 bildet sich ein Liquiditätsüberschuss von insgesamt

              3.582,431,00€.

 

Hieraus errechnet sich ein Saldo Liquidität Betriebsphase in Höhe von 1.254.497,00€.

 

Während der Gründungsphase der Breitbandsparte anfallende Kosten werden nach Aussage der EGOH den beitretenden Kommunen als Umlage auferlegt

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Hauptausschuss schließt sich der in der Vorlage  begründeten Auffassung an, dass eine leistungsfähige glasfaserbasierte Breitbandversorgung zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes unerlässlich ist. Dort, wo eine leistungsfähige Breitbandversorgung durch private Anbieter nicht gewährleistet ist, muss diese mangels anderer Alternativen als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge schnellstmöglich in kommunaler Trägerschaft realisiert werden.

 

  1. Der Hauptausschuss spricht sich daher grundsätzlich dafür aus, diese Aufgabe einer beim Zweckverband Ostholstein neu einzurichtenden Sparte zu übertragen. Grundlage der Aufgabenübertragung ist ein noch durch die EGOH zu beauftragendes Gutachten über die aktuelle Versorgungssituation der Gemeinde Stockelsdorf („schwarzer Fleck“)

 

  1. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt, an der Gründung dieser neuen Sparte mitzuwirken und die Interessen der Gemeinde Stockelsdorf zu vertreten.

 

  1. Die endgültige Beschlussfassung über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen Spartenbeitritt bleibt entsprechend der Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts der Gemeindevertretung vorbehalten.

 

  1. Anfallende anteilige Kosten für Rechtsberatung u.Ä. sind nach entsprechender Spezifizierung im nächsten Nachtragshaushalt zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

 

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