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Vorlage - V15/706/KA  

Betreff: Anhörung gemäß § 19 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz - FAG
- Anhebung der Kreisumlage zum Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2015 
13. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
12.10.2015 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Kreis Ostholstein beabsichtigt die Erhöhung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt auf dann 37,0 % zum Haushaltsjahr 2016 und hat mit Schreiben vom 17.07.2015 die Einleitung einer Anhörung nach § 19 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz – FAG bekannt gegeben.

 

Die Kreisumlage wurde letztmalig zum Haushaltsjahr 2014 aufgrund der Teilnahme am Konsolidierungshilfefonds des Landes von 35 auf 36 Prozentpunkte angehoben. Aus beigefügter Übersicht ergibt sich die Entwicklung der Kreisumlage.

Für 2014 beträgt das Ist 5.397.658,- EUR.

 

Der Vorstand des Kreisverbandes Ostholstein des Gemeindetages befasst sich zurzeit eingehend mit dem Thema und wird Gespräche mit dem Kreis führen. Es war vorgesehen, eine Stellungnahme des Kreisverbandes den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese lag jedoch zur Sitzung des Hauptausschusses noch nicht vor.

 

Für die Abgabe einer Stellungnahme zur Erhöhung des Kreisumlagensatzes wurde eine Frist bis zum 30.10.2015 gesetzt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2015 empfohlen, aufgrund der laufenden Gespräche den Vorgang direkt der Gemeindevertretung am 12.10.2015 vorzulegen.

 

Angesichts dessen, dass neben den vom Kreisverband vorgetragenen Argumenten, die gegen eine Erhöhung der Kreisumlage sprechen, auch das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 noch nicht vorliegt und daher auch die zugesagte Überarbeitung der Haushaltsansätze 2016 noch aussteht, wurde angeregt, die Entscheidung über eine Kreisumlagenerhöhung in das erste Halbjahr 2016 zu vertagen. 

 

Nach letzten Informationen des Kreises wird diesem Wunsch voraussichtlich nicht entsprochen. Da der Dialog zwischen dem Kreisverband Ostholstein des Gemeindetages und dem Landrat des Kreises Ostholstein noch nicht abgeschlossen ist, wird nunmehr empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Grundlage bildet das beigefügte Schreiben vom 10.09.2015.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist erst am 07.12.2015 und damit für unseren Vortrag zu spät.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung, eine abschließende Stellungnahme auf der Grundlage der beigefügten vorläufigen Stellungnahme des SHGT-Kreisverbands und der Arbeitsgemeinschaft der Ämter, Gemeinden und Städte vom 10.09.2015 abzugeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

Schreiben des Kreises Ostholstein vom 17.07.2015.

Schaubild zur Entwicklung der Kreisumlage.

Schreiben des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages – Kreisverband Ostholstein vom 10.09.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01 Erhöhung der Kreisumlage (Anhörung) (5205 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ML SHGT vom 10.09.2015 (2103 KB)