Vorlage - V15/706/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Der Kreis Ostholstein beabsichtigt die Erhöhung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt auf dann 37,0 % zum Haushaltsjahr 2016 und hat mit Schreiben vom 17.07.2015 die Einleitung einer Anhörung nach § 19 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz – FAG bekannt gegeben.
Die Kreisumlage wurde letztmalig zum Haushaltsjahr 2014 aufgrund der Teilnahme am Konsolidierungshilfefonds des Landes von 35 auf 36 Prozentpunkte angehoben. Aus beigefügter Übersicht ergibt sich die Entwicklung der Kreisumlage.
Für 2014 beträgt das Ist 5.397.658,- EUR.
Der Vorstand des Kreisverbandes Ostholstein des Gemeindetages befasst sich zurzeit eingehend mit dem Thema und wird Gespräche mit dem Kreis führen. Es war vorgesehen, eine Stellungnahme des Kreisverbandes den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese lag jedoch zur Sitzung des Hauptausschusses noch nicht vor.
Für die Abgabe einer Stellungnahme zur Erhöhung des Kreisumlagensatzes wurde eine Frist bis zum 30.10.2015 gesetzt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2015 empfohlen, aufgrund der laufenden Gespräche den Vorgang direkt der Gemeindevertretung am 12.10.2015 vorzulegen.
Angesichts dessen, dass neben den vom Kreisverband vorgetragenen Argumenten, die gegen eine Erhöhung der Kreisumlage sprechen, auch das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 noch nicht vorliegt und daher auch die zugesagte Überarbeitung der Haushaltsansätze 2016 noch aussteht, wurde angeregt, die Entscheidung über eine Kreisumlagenerhöhung in das erste Halbjahr 2016 zu vertagen.
Nach letzten Informationen des Kreises wird diesem Wunsch voraussichtlich nicht entsprochen. Da der Dialog zwischen dem Kreisverband Ostholstein des Gemeindetages und dem Landrat des Kreises Ostholstein noch nicht abgeschlossen ist, wird nunmehr empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Grundlage bildet das beigefügte Schreiben vom 10.09.2015.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist erst am 07.12.2015 und damit für unseren Vortrag zu spät.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung, eine abschließende Stellungnahme auf der Grundlage der beigefügten vorläufigen Stellungnahme des SHGT-Kreisverbands und der Arbeitsgemeinschaft der Ämter, Gemeinden und Städte vom 10.09.2015 abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Schreiben des Kreises Ostholstein vom 17.07.2015.
Schaubild zur Entwicklung der Kreisumlage.
Schreiben des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages – Kreisverband Ostholstein vom 10.09.2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 01 Erhöhung der Kreisumlage (Anhörung) (5205 KB) | |||
2 | öffentlich | ML SHGT vom 10.09.2015 (2103 KB) |