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Vorlage - V15/710/BA  

Betreff: Vorstellung eines Investorenkonzeptes:
Umnutzung und Erweiterung eines Gebäudekomplexes in der Segeberger Straße 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
14.09.2015 
13. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

Begründung:

 

Im Juli 2015 ist  die KAWA BAU GmbH aus Lübeck als Generalunternehmer und Mitinvestor an die Gemeinde herangetreten und hat - mit Vollmacht der Eigentümerin - ihre Bestandszeichnungen und die geplanten Umnutzungs- und Erweiterungsmaßnahmen für das Grundstück in der Segeberger Str. 1 vorgestellt (Katasterplan s. Anlage 1). In dem Gebäude sollen Büroräume, ein Kindergarten und ein Steuerbüro untergebracht werden (Lageplan und Straßenansicht - s. Anlagen 2+3).

 

Das betreffende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- (s. Anlage 4).

 

Mit Schreiben vom 13.08.15 wurde durch den Mitinvestor ein entsprechender Antrag auf Bebauungsplanänderung inkl. Bestätigung der Kostenübernahme, mit dem Ziel, das Verfahren möglichst zeitnah zu beginnen, gestellt. Es ist geplant, kurzfristig den Bestand umzubauen und dann den Gebäudekomplex nach Maßgabe der Bebauungsplanänderung zu erweitern.

 

Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit könnte - vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses - im       Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 21.09.2015 vorberaten und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.10.2015 gefasst werden.

 

In der Sitzung wird das Konzept durch den Generalunternehmer/Mitinvestor vorgestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt. Auf Basis des Konzeptes ist der Bebauungsplan zu ändern. Die Kosten für die Bauleitplanung sind vom Investor zu tragen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1-4 Investorenkonzept (2080 KB)