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Vorlage - V15/713/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
21.09.2015 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
12.10.2015 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Mit der 4. Änd. des Bebauungsplanes 11 -Neuaufstellung- sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Umnutzung und Neustrukturierung des Gebäudekomplexes im Bereich des Ortseingangs geschaffen werden. Die überbaubare Grundstücksfläche soll erweitert werden und eine Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.

 

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Für das betreffende Areal wurde bereits am 13.12.1994 ein Aufstellungsbeschluss gefasst (Bekanntmachung LN am 08.01.1995). Aufgrund der nunmehr geänderten Planungsziele, der langen Zeitspanne, des nicht dargestellten Geltungsbereiches und der fehlerhalten Bebauungsplanbezeichnung (die Bezeichnung „-Neuaufstellung-“ fehlte) wird dazu geraten, den Aufstellungsbeschluss erneut fassen zu lassen.

 

Mit Schreiben vom 13.08.15 wurde ein entsprechender Antrag auf Bebauungsplanänderung inkl. Bestätigung der Kostenübernahme, mit dem Ziel, das Verfahren möglichst zeitnah zu beginnen, gestellt. Es ist geplant, kurzfristig den Bestand umzubauen und dann den Gebäudekomplex nach Maßgabe der Bebauungsplanänderung zu erweitern.

 

Im Hauptausschuss wird am 14.09.2015 über ein entsprechendes Investorenkonzept beraten.

 

Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

Der Geltungsbereich ist zurzeit durch den Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- und den Bebauungsplan Nr. 11, 2. Änderung überplant (s. Anlagen 2+3).

 

Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich hauptsächlich als „Gemischte Bauflächeund im Randbereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 4).

 

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-  dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 11 auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

 

Der anliegende Vorentwurf wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- entwickelt.

 

Der Aufstellungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- wird  bekannt gemacht wird, sobald die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten wirksam ist, d.h. eine Bürgschaft oder Vorauszahlung eingegangen ist.

 

Sofern die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist, wird zum jetzigen Verfahrensschritt empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist erneut ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.

 

3. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtspläne (4087 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich B-Plan (977 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Text (696 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begründung (4220 KB)