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Vorlage - V15/726/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Winfried Dietrich
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
12.10.2015 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

Als Ergebnis wird für das Wirtschaftsjahr 2014 ein Jahresüberschuss von 172.343,32 € (Vj. 635.643,65 €) ausgewiesen.

Die Wirtschaftsrat GmbH, Pinneberg, führte im Mai / Juni 2015 die Jahresabschlussprüfung durch. Prüfungsbericht 2014 und Geschäftsbericht 2014 können in den Räumen der Gemeindewerke oder im Rathaus eingesehen werden. Im Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsrat GmbH einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Ostholstein hat zudem mit Verfügung vom 08.09.2015 mitgeteilt, dass ergänzende Feststellungen nicht zu treffen sind.

Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 172.343,32 € wie folgt zu verwenden:

a)

120.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

b)

  52.343,32 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

zu a) Ausschüttung an die Gesellschafterin

Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der ausschüttenden Gesellschaft (Gemeindewerke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt, aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2015.

 

Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von

 

      120.000,00 €

 

werden bei Auszahlung gekürzt:

 

 

 

Kapitalertragsteuern 15 %

 

- 18.000,00 €

 

Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 18.000,00 €)

 

- 990,00 €

 

Gewinnausschüttung nach Steuern

 

101.010,00 €

zu b) verbleibender Jahresüberschuss

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 52.343,32 € soll zur Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Aus der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) wird die Entwicklung der Eigenkapitalquote (= Anteil des Eigenkapitals an der um die Ertragszuschüsse reduzierten Bilanzsumme) von 1973 bis zum Jahre 2014 aufgezeigt. Der Spitzenwert lag 1990 bei 61 %, im Durchschnitt der letzten 30 Jahre lag die Eigenkapitalquote bei 44,8 %. Der Anteil des Eigenkapitals an der um die Ertragszuschüsse gekürzten Bilanzsumme beträgt bei Berücksichtigung der Gewinnabführung 59,2 %.

Grundsätzlich gilt, je höher die Eigenkapitalquote desto seriöser ist eine Finanzierung. In der sehr anlagenintensiven Gas- und Wasserwirtschaft geht man im Allgemeinen davon aus, dass eine solide Finanzierung vorliegt, wenn mindestens 40 % des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert sind. Gemäß Ausführungsanweisung zur Eigenbetriebsverordnung gilt eine Quote zwischen 30 % und 40 % als angemessen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das

 

 

Geschäftsjahr 2014 wird mit folgenden Werten festgestellt:

 

 

 

 

Bilanzsumme

 

12.121.583,31 €

 

 

 

 

 

 

Summe der Erträge

 

8.103.978,18 €

 

 

 

 

 

 

Summe der Aufwendungen

7.931.634,86 €

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss

 

172.343,32 €

 

 

 

 

 

2.

Vom Jahresüberschuss 2014 sind

 

 

 

 

 

 

 

a) 120.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

 

 

 

 

b)   52.343,32 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

 

 

 

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Termin.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (Eigenkapitalquote GWS) (261 KB)